!Hilfe! Hausfriedensbruch, Diebstahl?

5 Antworten

Also zunächst solltest Du die Polizei rufen und die Tatbestände (was alles entwendet wurde) feststellen lassen. Dabei solltest Du erklären, dass für den Diebstahl nur Deine Ex in Betracht kommt, weil sie nach ihrem Auszug den Schlüssel nicht rausrücken wollte.

Weiters brauchst Du Zeugen, dass diese Gegenstände in Deinem Besitz waren.

Allerdings musst Du Dir gefallen lassen, dass Dein Verhalten fahrlässig war, denn Du hättest ja die Schlösser austauschen können, wenn sie den Schlüssel behält...


EinTeilnehmer  25.09.2021, 01:44
Dabei solltest Du erklären, dass für den Diebstahl nur Deine Ex in Betracht kommt, weil sie nach ihrem Auszug den Schlüssel nicht rausrücken wollte.

Den Schlüssel kann ihr jemand entwendet haben.

Weiters brauchst Du Zeugen, dass diese Gegenstände in Deinem Besitz waren.

Dann sagt sie, dass die Sachen in Absprache mit ihm abgeholt wurden.

Nicht so einfach. Und die Staatsanwaltschaft ist "die objektivste Behörde", heißt es.

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Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:50
@EinTeilnehmer

Dies kann ich Wiederlegen.

Sie hat mir eine audio geschickt das Sie in die Wohnung reingegangen ist.

In der audio hört man das noch eine Person da dabei war.

Und nachher in Chat hat sie auch gesagt daß sie die Sachen entwendet hat um mir ein reinzudrücken

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Dichterseele  25.09.2021, 01:50
@EinTeilnehmer

Wie soll ihr jemand den Schlüssel entwendet haben und wissen, zu welcher Wohnung er gehört? Das ist ziemlich weit hergeholt.

Und in Absprache holt man nach erfolgtem Auszug nichts mehr ab, wenn der andre im Urlaub ist.

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Dichterseele  25.09.2021, 01:53
@Shyloshylo

Dann mach einen Screenshot von dem Chat - wenn die so dumm ist und ein Geständnis hinterlässt, kann die Polizei sie gleich verhaften.

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Dichterseele  27.09.2021, 00:01
@Shyloshylo

Und, warst Du schon bei der Polizei, damit Dein Eigentum sichergestellt wird?

Oder wartest Du, bis sie es zu Geld gemacht hat?
Wenn sie die Kaufbestätigungen auch mitgehen ließ, zeigt das doch, dass sie die Dinge verscherbeln will - möglicherweise auf Ebay...
Ich würde dort mal nachgucken und gegebenenfalls Ebay melden, dass es sich um Diebesgut handelt.

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Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:41

Dazu muss ich sagen der Vertrag war zu dem Zeitpunkt 1 Woche alt

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Poseiidon  25.09.2021, 01:36

Diese "Fahrlässigkeit" wirkt sich nicht auf die Strafbarkeit aus

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Dichterseele  25.09.2021, 01:39
@Poseiidon

Generell nein, aber vielleicht auf das Strafmaß, den Gelegenheit macht Diebe.

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Meine Ex Freundin hat mir aber nicht die Schlüssel ausgehändigt auch nach Aufforderung.

In dem Zeitpunkt mußtest du den Schließzylinder wechseln.

Stattdessen bist du in den Urlaub gefahren. Etwas Fahrlässig.
Keine Ahnung, was du da erfolgreich machen kannst.


Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:40

Danke für deine Antwort

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Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:44
@EinTeilnehmer

Ja, sie hat Klipp und klar gesagt sie gibt ihn mir nicht.

Sowohl persönlich als auch in Chats.

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EinTeilnehmer  25.09.2021, 01:45
@Shyloshylo

...ich meinte bezüglich deiner Gegenstände. Kannst ihr die Dinge nennen, die du wieder haben möchtest?

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Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:52
@EinTeilnehmer

Sie hat mir mehrmals gedroht mich anzuzeigen. Wegen privaten Sachen die aber nicht relevant sind.

Reden ist da leider nicht.

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EinTeilnehmer  25.09.2021, 01:54
@Shyloshylo

hmm .. wenn sie was gegen dich in der Hand hat, dann kannst sie ja nichtmal anzeigen?!

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Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:56
@EinTeilnehmer

Die Sachen ist nicht anfechtbar 0 anfechtbar sondern eigen Verschulden.

Dies ist schon mit Anwälten besprochen.

Also das wäre nicht das Problem

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EinTeilnehmer  25.09.2021, 01:57
@Shyloshylo

...dann setz ihr eine Frist die Sachen zurück zu bringen, weil du sie sonst anzeigst.

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EinTeilnehmer  25.09.2021, 02:02
@Shyloshylo

dann ist es doch eindeutig: Mach eine Anzeige, oder verzichte auf die Sachen und Lebe.

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Ist der alte Mietvertrag, in dem sie - wenn ich das richtig deute - auch als Mieterin drin stand, denn eigentlich auch von ihr gekündigt worden oder nur von Dir?

Falls letzteres, kann die Kündigung nämlich trotz der Zustimmung des Vermieters und trotz des neuen Vertrags danach ungültig sein, sofern zuvor nicht alle rechtlich notwendigen Schritte eingehalten wurden. Und dann hätte sie ggf. auch immer noch ein Nutzungsrecht an der Wohnung - incl. Schlüssel! Um sie in diesem Fall aus dem Vertrag zu kriegen, müsstest Du sie erst mal auf Abgabe der Kündigungserklärung verklagen.

Zum Diebstahl der Sachen befugt sie das natürlich trotzdem nicht, aber es ist trotzdem sehr wichtig bezüglich der weiteren rechtlichen Schritte.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Beweise dass sie was wusste, alles Wischiwaschi. Erstatte Anzeige.


Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 01:59

Mich interessiert eher was für Sachen ich anzeigen kann.

Aber ja das werde ich machen

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Du kannst Anzeige wegen Diebstahl gegen Unbekannt erstatten und deine Ex als Verdächtige angeben. Also nicht sie direkt anzeigen, aber deine Vermutung mitteilen.


Shyloshylo 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 02:14

Danke

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