heiraten und zur schule gehen

10 Antworten

Ich wüsste nicht, warum man nicht zur Schule gehen darf, wenn man verheiratet ist. Meines Wissens nach müssen aber deine Eltern der Heirat zustimmen, da du ja noch nicht volljährig bist. Überleg dir das gut!

Warum sollte das nicht gehen? Wenn du verheiratet bist, sind allerdings deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Dann muß dein Mann für dich und du für ihn aufkommen - also wovon wollt ihr dann leben? Als Schüler?


minoxx 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 00:12

er macht seine ausbildung und verdient gutes geld mit fussball

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Wer behauptet denn so ein blödsinn?

"Man kann nicht verheiratet zur Schule gehen..."

Das hieße ja nach deiner Mutter auch, dass man das Schulgebäude auch nicht als Elternteil, als Lehrer,. Hausmeister, Elektriker, usw. betreten darf. Ui und die Menschen in der Erwachsenenbildung nicht zu vergessen: Die müssen sich dann natürlich erst scheiden lassen, damit sie ihr Abitur nachholen dürfen.


minoxx 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 00:07

ne damit ist gemeint Man kann kein schueler sein wenn man verheiratet ist

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xschwede  03.05.2014, 16:02
@minoxx

Ich versteh schon, was du da meinst,.. allerdings schau mal was du da geschrieben hast.

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Du kannst verheiratet zur Schule gehen.

Hier wird zum Beispiel sehr deutlich erklärt, dass du an bestimmten Schulen nur dann Bafög bekommen kannst, wenn du u.a. verheiratet bist. Also ist es wohl möglich, gleichzeitig Schüler UND verheiratet zu sein ;-)

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Es ist allerdings richtig, dass deine Eltern der Eheschließungen zustimmen müssen, solange du noch nicht 18 bist.


Maity  02.05.2014, 00:16

Auch das mit dem Familiengericht habe ich für dich gegoogelt :-) Hier ist das alles recht ausführlich, auch noch mal in den Kommentaren unter dem Artikel.

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/ehemuendigkeit-ab-wann-darf-man-in-deutschland-heiraten/

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minoxx 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 00:21
@Maity

vielen dank :)

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minoxx 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 00:21
@Maity

vielen dank :)

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minoxx 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 00:21
@Maity

vielen dank :)

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Voraussetzung dafür ist, dass

  • der andere Verlobte bereits volljährig ist und dass
  • das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit#Deutschland

Das hat mit der Schullaufbahn nichts zu tun. Abi kannst Du trotzdem machen.


minoxx 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 00:10

wie genau funktioniert das mit dem familiengericht ?

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