Heiraten und Geburtsurkunde?
Wenn ein Paar heiraten möchte und bei einem von beiden steht, das der Vater unbekannt ist. Wie ist das geregelt, weil ja Geschwister und Halbgeschwister nicht heiraten dürfen. Auch wenn die Möglichkeit, dass die beiden eventuell miteinander verwandt sein könnten, verschwindend gering ist, müssen sie trotzdem irgendwie nachweisen, dass sie keine Halbgeschwister sind. Zum Beispiel durch einen Bluttest.
2 Antworten
1. Auf Geburtsurkunden wird nicht "Vater unbekannt" eingetragen. Der teil für den Vater bleibt einfach leer.
2. Für die Ehe reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Dafür wird eine Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt. Hier warten oft auf die Kinder unangenehme Überraschungen.
z.B. der rechtliche Vater, bei Adoption die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern, Namensänderungen, geschlechtsspezifische Änderungen, wenn das Geschlecht bei der Geburt nicht bestimmt werden konnte (Zwitter) oder eine Umwandlung statt fand usw.
Das spielt keine Rolle! Selbst wenn bei beiden "Vater unbekannt" stehen würde.
Was steht im Geburtsregister so alles drin?