Hauskauf mit weiterer Gartennutzung des Verkäufers?

2 Antworten

Und wie kommt er in den Garten? Will er sich dieses Nutzungsrecht per Dienstbarkeit im Grundbuch sichern lassen verbunden mit einem Geh- und Fahrrecht?

Wenn er auf die Idee nicht kommt, würde ich einen Pachtvertrag mit ihm abschließen und einen jährlichen Pachtzins vereinbaren. Richtwert qm kleingärtnerische Nutzung. Evtl direkt auf 10 Jahre mit dann einer jährlichen Verlängerung... jedoch deinerseits vor Tod des Pächters nicht kündbar.

Was ist dann aber wenn er krank ist und sich nicht mehr um den Garten kümmern kann - muss er dann einen Gartner bezahlen oder musst du mit dem dann entstehenden Wildwuchs leben?


kevnq 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:14

In den Garten durch die Garage.

Das mit der Pacht hört sich gut an.

Die Wohnsituation ist echt speziell hier. Dennoch würde ich das Haus gerne kaufen . Der Garten wird aktuell von uns beiden genutzt. Und dann auch in zukunft von mir gepflegt.

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kabbes69  23.07.2024, 19:41
@kevnq

Hm, dann würde ich an der Garage im Preis handeln - damit benötigt ja ein Fremder einen Schlüssel. Einen evtl vorhandenen Zugang von dort zum Haus.. müsstest du wieder extra absichern.

Da ihr beide den Garten nutzt.. ich würde mir beim Katasteramt ein Luftbild mit überlagertem Kataster bestellen und dann dort einzeichnen wer welchen Teil des Gartens nutzen darf und dies als Bestandteil des Pachtvertrag beifügen.

Ein Sonderkündigungsrecht bei Zahlungsverzug aufnehmen.

Und dann komplett außerhalb des Kaufvertrages regeln.

Ggfs anbieten den Pachtvertrag bereits vorher abzuschließen, wenn der Kaufvertrag dann scheitern sollte , ist der Pachtvertrag ohnehin hinfällig.

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Bergfex49  23.07.2024, 19:03

Das mit der Pacht hört sich im Prinzip schon mal gut an, weil eine Dienstbarkeit nicht eingetragen werden kann, weil eine Nutzung nur in einzelnen Beziehungen eintragbar ist und nicht als allumfassende Nutzungsberechtigung:

Eine Dienstbarkeit zur Nutzung eines Grundstücks "nach Belieben unter Ausschluss des Eigentümers" ist auch dann inhaltlich unzulässig, wenn sie sich auf einen Teil des Grundstücks beschränkt

(Beschluss des OLG Celle)

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kabbes69  23.07.2024, 19:24
@Bergfex49

An der Formulierung und dem Ausübungsbereich war ich mit meinem Gedankengang noch nicht.;)

Ich hatte inhaltlich an ein Nießbrauchrecht für die Person XYZ gedacht, räumlich beschränkt auf den Garten. Wobei mir dies als Käufer auch nicht unbedingt gefallen würde.

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Normalerweise wird zuerst der Verkehrswert des Gartens ohne Nutzungsrecht ermittelt.

Dann wird der Nutzwert des Gartens für den Verkäufer ermittelt.

Die Differenz zwischen beidem ergibt den Abschlag vom Kaufpreis.