Haushaltshilfe?

2 Antworten

3G. Musst also jeden Tag brav zum Testzentrum gehen und dich dort testen lassen.

Übrigens, unsere Haushaltshilfe ist doppelt geimpft - und liegt gerade mit Corona richtig flach. Geht ihr gar nicht gut. Vor Januar wird sie nicht mehr arbeiten können. Und somit auch kein Geld mehr verdienen, so als Selbstständige.

Bedenke einfach, dass du durch den engen und ständig wechselnden Kontakt zu anderen Menschen im Innenbereich ein stark erhöhtes Risiko hast, gerade bei so hohen Inzidenzen wie jetzt in Bayern. Und ein Test schützt dich nicht vor einer Infektion. Sprich, ungeimpft ist es keine Frage, OB du dich ansteckst, sondern nur WANN. Und dann hast du auch noch das volle Risiko auf einen schweren Verlauf, Folgeschäden und Tod... Eine Impfung wäre in deinem Fall somit SEHR sinnvoll, auch zum Schutz deiner Kunden!

Nach § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt ab dem 24. November 2021 für alle Beschäftigten, unabhängig der Mitarbeitendenzahl im Betrieb, das Personal im Handel eingeschlossen, die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Hierbei ist zu beachten, dass nicht vollständig Geimpfte und Genesene an jedem Arbeitstag, an dem die Tätigkeit nicht im Homeoffice ausgeübt wird, über einen negativen Testnachweis verfügen müssen. Dies kann ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, eine PoC-Antigentest nicht älter als 24 Stunden bzw. ein Selbsttest unter Aufsicht sein.

Da es sich bei deinen Arbeiten dann um ein "Arbeitgeber/ Arbeitnehmerverhältnis" handelt, sollten die 3G- Regelung für dich gelten. Danach darfst du nicht mehr arbeiten. Aber erkundige dich beim zuständigen Gesundheitsamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung