Hat meine Freundin ein Recht auf die Hälfte meines Lottogewinns? HILFE

13 Antworten

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SIE ist in der Beweispflicht, denn sie will etwas.

Das heißt wenn sie beweisen kann, dass sie den Schein mit bezahlt hat, steht Ihr Gewinn in Höhe des Anteils zu, den sie an der Bezahlung des Lottoscheins hatte.

(Also: Hat der Lottoschein 20 € gekostet und Sie fünf € davon bezahlt, stehen Ihr von der Gewinnsumme 25% zu.)

Hat sie dies nicht, steht ihr garnichts zu.


ErnstProst 
Beitragsersteller
 25.12.2012, 17:00

Sie hat von 13,10€ - 2 € bezahlt, jedoch hat sie nicht mitgespielt, da sie mir das Geld geliehen hat, richtig?

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Dackelmann888  25.12.2012, 18:59
@ErnstProst

Das sind rund 15 % und das wirst Du Ihr geben müssen Das gebietet auch der Anstand.

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CharlieBrownXV  25.12.2012, 20:27
@ErnstProst

Ob das als "mitspielen" zählt... da wage ich nicht voraus zu sagen wie ein Deutsches Gericht entscheidet.

Was ich jetzt schreibe steht hier offiziell gar nicht ;-): Kann sie es beweisen? Nein? ... ... ... ...

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Dackelmann888  26.12.2012, 09:41
@CharlieBrownXV

Wenn mann einen Menschen Betupfen will,findet mann immer auch eine Ausrede.Der Anstand ist in Deutschland wenger geworden. Unser Grundsatz,Unrecht Gut gedeihet nicht,ist wohl abhanden gekommen.

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CharlieBrownXV  26.12.2012, 10:46
@Dackelmann888

Es heißt Recht, nicht Gerechtigkeit.

Ersteres stellt ein Gericht fest, zweiteres die Moral. Letztlich wird, wenn Beide es darauf ankommen lassen, ein Gericht entscheiden, keine moralische Instanz.

Und was in Deutschland weniger geworden ist mag jeder für sich entscheiden. So wie ich das sehe war dieses Land noch nie mehr Rechtstaat, hat noch nie ein besseres Rechtssystem gehabt. Allerdings sehr wohl schon erheblich schlechtere, perversere und grausamere Staats- und Rechtsformen.

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Zunächst einmal ist es dein Gewinn, wenn du alleine den Lottoschein ausgefüllt, abgegeben und bezahlt hast. Da du mit deiner Freundin nicht verheiratet bist, bist du auch nicht für ihren Unterhalt verpflichtet, unabhängig davon wie lange ihr in einer Beziehung wart.

Anders sähe es unter bestimmten Vorraussetzungen aus wenn ihr verheiratet gewesen wärt, da hätte man dich schon je nach Situation deiner Freundin zu Unterhalt verpflichten können. Soweit ich weiß aber nur, wenn sie sonst kein ausreichendes Einkommen hat.

Für deine Kinder, solltet ihr welche haben, bist du auch nach einer Trennung weiterhin zu Unterhalt verpflichtet.

lg, jakkily

Wenn sie mitgezahlt hat, solltest du ihr einen Anteil in Höhe ihrer Beteiligung zahlen. Das wird ja wohl auch der Grund gewesen sein, warum sie sich finanziell beteiligt hat am Schein, oder? In deinem Fall wären das knapp 15%.


Jerne79  25.12.2012, 17:34

Genauer: Hat sie sich am Spiel beteiligt mit ihren 2 €, stehen ihr die 15% zu. Hat sie dir das Geld geliehen nicht, es sei denn, ihr habt was anderes ausgemacht.

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wenn Sie die Hälfte von dem Schein mitbezahlt hat , dann bekommt Sie auch die Hälfte von dem Gewinn. Nur Streit und nichts bezahlt, dann nach mir die Sintflut. Wenn Ihr nur befreundet seit, dann bekommt Sie auch nichts, da nicht verlobt ( Eheversprechen usw. ) Also, kannst Dich ruhigen Gewissens auf den Euro´s ausruhen und Alleine mit machen , was Du willst.

Nicht verheiratet, nichts abgemacht...?....NEIN, dann Du musst gar nichts, jedenfalls nicht rechtlich...Es ist höchstens eine menschliche Frage...Wie schlimm zerstritten habt Ihr Euch..?..Wenn es wirklich aus ist, dann gib ihr jedenfalls die 2 Euronen zurück,....aber wie fühlt sich das wohl an....!.Mal ehrlich..!.Wie lange wart Ihr zusammen.?..Tage, Monate, Jahre.?..Es waren doch sicher auch nette Zeiten dabei, oder.?..Schreib eine freundliche Karte und tu etwas Geld in den Umschlag...,mehr als 300 EUR muss es wohl nicht sein. Als Dank für die Zeit die schön war. .Du fühlst Dich besser.


ErnstProst 
Beitragsersteller
 25.12.2012, 17:38

Es waren 2 Jahre - ich werd ihr kein Cent geben, ihre 2 € kann sie auf Nachfrage gerne zurück haben, ansonsten.. Ich fahr am 31.12 schön nach Paris, damit es ihr weh tut.

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nhezierd  26.12.2012, 12:26
@ErnstProst

2 Jahre...., also keine Kurzgeschichte......Sie muss Dich wirklich sehr gekränkt haben, wenn diese harte Reaktion gerechtfertigt ist...Du bist der einzige, der das beurteilen kann...Also viel Spaß in Paris..Vielleicht verraucht dort Deine Wut und Du denkst doch noch an die 2 Jahre, die sicher nicht nur Mist waren....Die kleine Abfindung soll ja kein Versöhnungsangebot sein...Anständigkeit kann andere auch beschämen.....Ach so, wenn sie gar nichts von dem Gewinn weiß, braucht sie es auch nicht erfahren..Dann hätte sich mein Rat erledigt. ...

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