Es besteht die Gefahr wegen geistiger Umnachtung und gefährdung der öffentlichen Ordnung belangt zu werden. Die Strafe ist immer die Gleiche: 20 Jahre lang ausschließlich Samsung Handys nutzen...
Beachte bitte, dass Du in Deutschland unter 14 Jahren nicht arbeiten DARFST. Es wird Dich also niemand Prospekte Austragen oder Regale einräumen lassen.
Eine legale Möglichkeit wäre: Frag in der Bekanntschaft / Verwandschaft Deiner Eltern. Vielleicht kannst Du mal irgendwo den Rasen mähen, etwas Einkaufen oder mal Samstags ein Auto putzen. Wenn Du dafür dann ein paar Euro bekommst, wird das rechtlich niemand interessieren solange es gelegentlich ist und nicht an 3 oder 4 Nachmittagen in der Woche. Solche Dienste per Inserat anbieten darfst Du wiederum nicht! Lass so etwas bitte, Du bist nicht strafmündig, bringst aber u. U. Deine Eltern in Konflikt mit Jugendamt und Polizei.
P. S.: Die Schule sollte auf keinen Fall darunter leiden.
Hallo,
zunächst stellt sich die Frage: Beteiligt die Schweiz sich direkt an Sanktionen gegen Russland?
Soweit ich informiert bin (und es ist durchaus möglich, ich habe etwas nicht mitbekommen) gehen die Sanktionen derzeit auf entsprechende Resolutionen der EU, der USA und der G7 zurück. Hier wäre die Schweiz nicht vertraglich gebunden sich daran zu halten. Es mag jedoch sein dass die Regierung der Schweiz sich daran orientiert, dies weiß ich nicht.
Der nächste zu klärende Schritt wäre dann, ob die Schweiz Exporte nach Russland tätigt, die unter die Sanktionen fallen. In diesen Fällen hilft Dir aber sicher wenn du die nächste Vertretung der Schweiz anschreibst, falls Du die Zeit dazu hast. Man wird Dir die (offizielle) Haltung der Schweiz sicher kurz erläutern. Ist ja kein Staatsgeheimis. Anderenfalls wird es Dir wohl am weitesten helfen, die schweizer Presse abzugrasen.
Folgen, klar, hätte es für die Schweiz auch, wenn sie sich nicht beteiligt. Russland beginnt bereits etwas zu ächzen. Man muss klar sehen dass die russische Wirtschaft außer Bodenschätzen und Waffensystemen nicht viel zu bieten hat. Raumfahrt ist weitgehend ein Verlustgeschäft... frag die NASA ;-). Es sei denn Industrieansiedlungen westlicher, vorzüglich Deutscher, Konzerne. Z. B. VW. Aber auch andere, nicht Deutsche wie Exxon, BP oder Shell. Betreffend dieser Firmen laufen die Sanktionen ins leere. Wer will VW verbieten in Russland zu verkaufen was es dort produziert?
Allerdings werden die Sanktionen wieder vorwiegen Ivan den kleinen auf den Straßen Moskaus oder St. Petersburgs treffen, nicht die, die sie wirklich treffen sollen. Sanktionen dieser Art sind immer ein Papiertiger zur Gewissenberuhigung. Eine deutliche Art sein Missfallen kund zu tun. In diesem Fall auch eine Art Herrn Putin klar zu machen: Es wäre unangenehm wenn du uns den Gashahn zumachst... aber ey, wir können es uns leisten wo anders zu kaufen. Gazprom selber trifft das weniger. Die verkaufen dann an die Chinesen. Und die kaufen bekanntlich bei jedem und sind liquide.
Die wirkung von Sanktionen werden oft bei weitem überschätzt. Sonst hätte der Iran schon "zu machen" können ;-).
Eine derart starke Volkswirtschaft wie die der Schweiz würde es treffen nicht mehr in die EU liefern zu dürfen, aber unter Russland wird die Schweiz am meisten leiden, wenn die Oligarchen ihre Schwarzkohle nicht mehr auf Schweizer Banken bringen...
Bei der Sachlage kann ich Dir nur empfehlen die paar € zu investieren und Beratung beim Mieterschutzbund in Anspruch zu nehmen. Die Rechtslage ist in solchen Fällen nicht nur kompliziert, sondern die Rechtsprechung von Gericht zu Gericht extrem different. Letztlich wird zählen was im Mietvertrag steht. Viel Glück :-)
Er kommt in die SK von 2012. Egal wann der Kunde bezahlt. Das ist Fakt.
Mit Deiner Rechnungsstellung wird der Betrag gebucht und er ist in Deinen Erlösen. Damit ist er Umsatzsteuerpflichtig, Einkommenssteuerpflichtig und somit gehört er auch in jeder Hinsicht nach 2012, auch wenn Du das Geld noch nicht hast.
Die Buchung wird dann kompliziert und ist nur etwas für Buchhalter ;-).
Aufgewärmte Liebe ist wie aufgewärmter Kaffee: Muffig, schal und bitter... ;-)
Wohl nicht ganz was Du hören möchtest, aber für Aussenstehende ist da kaum eine faires Urteil möglich :-).
Die Antwort ist schwer, da ich ja nicht weiß was genau Ihr produziert und in welchem Umfang.
Aber am Anfang sollte die Frage stehen: Was produzieren wir und wer braucht es? Wie groß ist der Markt für unser Produkt? Können wir ähnliche Produkte ohne große Kosten (Anschaffung von Maschinen usw.) herstellen für die ein Markt mit Bedarf besteht?
Als nächstes würde dann die Analyse stehen "wo sitzen die theoretischen Abnehmer"? Es wäre unsinnig mit Halbleiterplatten eine Schreinerei zu besuchen... ;-).
Bevor Ihr diesen Abnehmern nun Angebote (Werbung) offeriert, solltet ihr Euch klar darüber sein: Wieviel von was können wir herstellen? Welcher Preis ist für uns akzeptabel? Wie schnell können wir die benötigten Roh- und Betriebsstoffe beschaffen und die Produktion aufnehmen? Können wir kurzfristig ein bestimmtes Produkt herstellen ohne die bereits laufende Produktion zu "sabotieren"?
Und bevor dann ein endgültiges Angebot erstellt wird: KALKULIEREN!!! Es bringt nichts wenn Eure Leute nachher zwar 3 Monate voll beschäftigt sind, Dein Boss aber letzten Endes Verlust macht.
Ist alles etwas schwammig, aber für eine genauere Analyse würde man Daten über theoretisch verfügbares Kapital, Betriebsausstattung, Lieferbedingungen für Rohstoffe, Liquidität usw. benötigen. Und da würde Dein Chef dann, zu recht, ganz wild den Kopf schütteln, wenn Du mir die hier gibst... ;-)
Du solltest ihn nicht auf die Seite legen an der der Luftfilter sitzt.
Am besten wäre allerdings Du machst es wenn er leer ist...
Wenn ich Dich richtig verstehe möchtest Du mit Deinem Tablet Zugang zu einem WLan Netz? Die empfangbaren WLan Netz in D gehören zu 95% Privatleuten. Die Reichweite ist ja auch nicht groß. Da kann Dir also nur der Inhaber des jew. WLan Netzes helfen, indem er Dir sein Passwort gibt.
Im ICE oder großen Städten mit öffentlichem WLan Netz musst Du Dich an den Betreiber wenden. Also z. B. die DB (kostet aber Geld^^). Was die Wlan's privater Menschen angeht... also ich gebe das Passwort niemandem außerhalb der Familie. Schließlich bin ich als Kunde des Providers letztlich für alles verantwortlich was über das Netz gemacht wird. Stell Dir vor ich gebe XY das PW und der surft auf Sites mit Kinderpornographie? Nein danke...
Nebenbei: Meinst Du denn WLan oder eher I-Net Zugriff via UMTS/HSDPA? Da benötigst Du eine entsprechende Karte des Mobilfunkbetreibers...
Dann kann wirklich nur ein guter Psychotherapeut helfen. Von Anraten hier würde ich absehen, es sei denn man ist selbst "vom Fach", was ich defi nicht bin.
Es gibt viele Selbsthilfegruppen für Borderlinepatienten. Auch online. Allerdings würde ich Ratschläge aus 2. Hand, z. B. anderen Betroffenen, da mit Vorsicht genießen.
Registrieren darfst Du Dich, wenn in den AGB nichts anderes steht. Allerdings bist Du rechtlich nur befugt per Nachnahme zu bestellen, da Du zwischen 7 und 17 nur bedingt Geschäftsfähig, heißt über das Geld über das Du im Moment der Bestellung verfügst, bist.
Der Grund ist einfach: Bestellst Du via Rechnung (z. B.) könnten Deine Eltern dem Kauf im Nachhinein widersprechen und bekämen vor jedem Gericht recht. Dann wäre die Ware weg, kaum oder garnicht wiederverkaufbar und da Du nicht vollständig Geschäftsfähig bist, kann man die Schuld bei Dir nicht eintreiben.
Allerdings missachten viele Onlineshops diese Rechtslage. Kommt es allerdings hart auf hart haben sie Pech gehabt...
Etwas anders sieht das aus wenn Du z. B. alleine wohnst, in Ausbildung bist und ein eigenes Konto hast. Dann beißt der Paragraph sich selbst in den Hintern. Die meisten europäischen Onlineshops werden Dich trotzdem nicht beliefern.
Das "Ritzen" ist meist ein Symptom einer Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Für den Anfang ist der Beitrag recht hilfreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
Es gibt aber irrsinnig viele Ausprägungen und Stufen.
Ja, ATi wurde von AMD übernommen.
Wenn ich ein Buch lese (Roman) dauert es wenige Zeilen und vor meinen Augen läuft eine Art Kinofilm. Besser kann ich es nicht beschreiben. Bei "gesprochenem Wort" stellt sich dies bei mir nicht ein. Man nennt dies wohl Phantasie. Für mich bedeutet dies aber auch, dass die meisten Literaturverfilmungen eine Qual sind, wenn ich vorher das Buch gelesen habe.
Bei Fach- oder Wissensschaftsliteratur ist es anders. Da geht es ums lernen und merken. Also... naja... wer bei Adam Smith " Die Theorie der ethischen Gefühle" irgendetwas, außer dem Buch, vor den Augen hat, sollte die Drogen lassen... ;-)
Wie gewohnt man eine 12 Wochen alte Katze an ihr neues zu Hause ?
12 Wochen ist sehr jung.
Seid einfach nett zu Ihr und akzeptiert dass sie noch ziemlich viel Mist im Kopf hat *gg.
Ansonsten sorgt sie schon dafür dass IHR euch an SIE gewöhnt *sfg
P.S.: Achtet darauf dass sie nicht stiften geht. Junge Katzen halten sich für ausgewachsene Tiger und sind ziemlich furchtlos. Außerdem ist die Bindung an das neue Heim noch sehr schwach.
Im DVD (Blueray) format ca. 12 bis 15 GB.
Im allgemeinen vergibt der Internetprovider bei jedem neuen einloggen eine neue IP-Adresse. Durch die dauereingeloggten Standleitungen heute, bleibt eine IP an einem PC dadurch heute oft länger erhalten.
Trotzdem ist im übrigen jede IP zu jeder Zeit rückverfolgbar, da bei deinem Provider registriert ist wer wann welche IP hatte.
Das Gehalt eines Auszubildenden ist in den allermeisten Sparten tariflich geregelt. Da wirst Du nicht nach gefragt, ob es Dir passt. Im Einzelhandel liegt das Ausbildungsentgeld im allg. so um
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- Jahr ~ 645 €
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- Jahr ~ 717 €
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- Jahr ~ 820 €
Ist der Arbeitgeber nicht im Tarifverbund liegt das Entgeld z. T. einiges tiefer.
Rechtlich:
Hast Du die Sorftware usw. über Deine Firma gekauft, also Deine Firma die Rechnung bekommen, bist Du der Eigentümer. Hast Du die Software usw. dann an Deinen Verein weiter gegeben und eine Leistung in irgendeiner Form (Geld) erhalten, ist jetzt der Verein der Eigentümer. In diesem Falle wären für Dich/den Verein aber auch Umsatzsteuer fällig, denn Du hast es gewerblich veräussert. War es eine Spende Deinerseits ist ebenfalls der Verein jetzt Eigentümer. Hast Du nichts von beiden bist DU der Eigentümer und kannst damit machen was Du willst, also letztlich kündigen und auflösen.
Vorsicht ist bei weiternutzung geboten, denn wenn es ein e. V. ist, darfst Du seine Logos, Texte usw. ohne Genehmigung nicht verwenden.
Verhören lassen würde ich mich nicht. Sondern den Damen und Herrn freundlich klarmachen: Wollt Ihr etwas von mir kommt Ihr höflich her und BITTET! Könnt Ihr dies nicht, wendet Euch an meinen Rechtsbeistand :-).
Du solltest einen Arzt danach fragen. Welcher Arzt / Fachrichtung Dir am besten helfen kann, wird Dein Hausarzt Dir sagen.
Abnehmen ist viel schwerer als anfuttern ;-). Ich kenne das Spiel und nur mit echter knallharter Disziplin halte ich mich auf 80 Kilo (+/- 5) bei 1,78 m. Also für einen Mann ein wenig über Normalgewicht. Diäten gibt es viele, aber wenig brauchbare. Sport ist gut, allerdings bedingt auch leichtes Übergewicht (und mehr hast Du ja nicht) dass manche Sportarten kontraproduktiv sind, weil die Gelenke dann immens belastet werden.
Gerade in Deinem Alter sollte man nicht zu viel herumspielen mit Diät hier, manischem Sport dort... die Knochen und Gelenke zahlen Dir das irgendwann heim. Ernährungsberatung und medizinische Betreuung wären ein Anfang. Wenn man die Empfehlungen einhält... ;-)