Handy von Steuer absetzen?

suumcuique5786  17.07.2024, 02:18

hast du in dem bezug ein offizielles gewerbe angemeldet?

Lukasbn 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 02:18

Ja habe dementsprechend ein Gewerbe usw

2 Antworten

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Grds. wäre das schon möglich. Allerdings müsstest du dann auch beweisen können, dass du es ausschließlich betrieblich nutzt (was bei so einem Handy schwierig ist, weil es auch privat genutzt wird). Deshalb wird da auch eine 50% betriebliche Nutzung angenommen und die Kosten entsprechend auch nur zu 50% berücksichtigt.

Hast du 2 Handys, ein privates und ein betriebliches wäre das natürlich anders.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Könnte ich, wenn ich mein Handy für 100€ reparieren lasse es von der Steuer absetzen?

Das sind Betriebsausgaben insoweit das betrieblich veranlasst ist. Da ein Handy in aller Regel auch privat verwendet wird, muss man die Kosten für die Reparatur in betrieblich und privat aufteilen.

Ohne konkreten Aufteilungsmaßstab sind das dann i.d.R. 50%, BFH-Urteil vom 19.02.2004 - VI R 135/01 -, BFHE 205, 220, BStBl. II 2004, 958 analog.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung