Handwerker wurde ohne Kostenvoranschlag bestellt. Dem Kunden erscheint der berechnete Stundenlohn anschließend viel zu hoch. Wie ist die Rechtslage?
Kann der Handwerker beliebige Stundenlöhne berechnen oder gibt es Grenzen?
4 Antworten
Die Frage ist ja gerade, ab wann Wucher vorliegt!
Ab dem doppeltem Handwerkerlohn:
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/wucherpreise-handwerk-100.html
Also ohne KVA ist schon mal sehr schlecht. Und wie kann man denn nen Handwerker ohne KVA arbeiten lassen, ohne zumindest den Stundenlohn als Hausnummer zu erfragen?
Rechtlich gesehen könntest du nur gegen Wucher oder Mondpreise oder Ähnliches vorgehen. Dafür müsstest du jedoch Beweise einbringen. So zB. wenn der Stundensatz, den er bei dir verlangt wesentlich höher ist als der, den er normalerweise verlangt.
Aber auch dann ist dadurch nicht gesagt, dass du im Recht bist. Zur Not musst du eben ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Summe entscheiden lassen.
Ohne mehr Informationen darüber was er denn gemacht hat, wie lange es gedauert hat, welches Material er verwendet hat und wieviel er pro Stunde und insgesamt jetzt verlangt, kann man dir eh keine auf dich zugeschnittene Antwort geben.
Nur eins rate ich dir: Nie wieder ohne KVA!
Dem Kunden erscheint der berechnete Stundenlohn anschließend viel zu hoch.
Inwiefern? Eine Rechnung setzt einen Vertrag voraus, etwa einen mündlichen Auftrag. Und wer sich im Rahmen der vertraglichen Einigung nicht um den Preis kümmert, kann den nicht hinterher als "zu hoch" bezeichnen.
Mithin erst bei Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) oder Wucher (§ 138 II BGB), n. h. M. bei 100 % Überteuerung, Inrechnungstellung anfechten.
Solange kein Wucher vorliegt, hätte der Kunde vorher den Preis für den Termin erfragen können.
Handwerker rechnen meist nicht stundenweise ab. Und bedenke bitte, dass dies kein Stundenlohn ist, da davon noch mehrere Steuern abgehen, sowie auch Büropersonal, Verbrauchskosten, werkzeug usw. mit bezahlt werden müssen.
Im Zweifel die IHK fragen. Vor Gericht würde die auch gefragt, was verkehrsüblich ist.
Dann red Klartext und sag für was welche Summe berechnet wurde.
Hab ich ja gefragt. Für WAS wurde WIEVIEL berechnet.......kommt nur keine Antwort.
Sry hab deine Antwort nicht richtig gelesen. Daher ist meine Antwort natürlich überflüssig wie diese auch.
Die Frage ist ja gerade, ab wann Wucher vorliegt!