Handelsvertreter während einer Privatinsolvenz?

4 Antworten

Auf die 6000 Euro zahlst du ganz Normal steuern & Sozialabgaben, und vom Netto wird dann das was auf deinem Konto eingeht bis zur monatlichen Grenze gepfändet.

Falls ja würde sich das ja garnicht lohnen oder?

Was verstehst du unter "lohnen"? Ein Insolvenzverfahren soll sich in erster Linie mal für die Gläubiger "lohnen", da du deine Verbindlichkeiten begleichen musst.

Was viele nicht verstehen, Insolvenz ist kein "Freifahrtsschein" seine Schulden nicht mehr bezahlen zu müssen - im Gegenteil.

Du bist während des Verfahrens dazu verpflichtet, JEDEN zumutbaren Job anzunehmen - egal ob er dir gefällt oder nicht, und in den 3 Jahren sollen deine Gläubiger noch so viel von dem Geld sehen wie es eben möglich ist.

Einfach zu sagen "es bleibt nicht viel übrig, also lohnt sich es nicht" und dann nicht arbeiten zu gehen, ist im Insolvenzverfahren keine Option.


BuljoHH 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:16

Das mit dem Lohnen war auf die Selbstständigkeit bezogen nicht auf das arbeiten aber danke

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Valentin1720653  29.06.2024, 14:20
@BuljoHH

Spielt keinerlei Rolle.

Als Selbständiger hast du vielleicht weniger Abgaben, am Ende wird aber das was Netto bei dir übrig bleibt genau so gepfändet.

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Selbständigkeiten sind blöd in Verbindung mit P-Konten, da jede Einnahme zunächst nur Umsatz ist, den Pföndungsfreibetrag jedoch dennoch reduziert.

Müsste ich dann von dem Freibetrag meine Steuern auch zahlen?

Grundsätzlich Ja.

Ich würde empfehlen, mit der Selbständigkeit zu warten, bis die Schulden getilgt sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Versteuern musst Du selbstverständlich Dein komplettes Einkommen - also die angenommenen 6000 Euro minus Werbungskosten etc.


BuljoHH 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 12:54

Ja genau, gehen die Steuern dann auch von diesen 6.000€ ab oder von meinen Geld aufm Konto welches als Freibetrag gilt?

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Als Handelsvertreter bist du Selbständiger mit einem Auftraggeber. Da gibt es weder ein Gehalt, noch sowas wie Brutto oder Netto.

Du erzielst einen Umsatz von 6.000,- €.

Von diesem ziehst du deine Betriebsausgaben ab.

Am Ende des Jahres gibt es eine Differenz zwischen dem Umsatz und den Betriebsausgaben und das ist dann entweder ein Gewinn oder ein Verlust. Und dieser ist dein steuerpflichtiges Einkommen, was auch zur Bemessung von Sozialversicherung herangezogen wird.

Das was dann übrig bleibt ist quasi den Netto und das ist relevant bzgl. der Pfändungsfreigrenze.

Es empfiehlt sich dringend ein separates Bankkonto (Geschäftskonto) für die unternehmerische Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)