Haltergemeinschaft?

1 Antwort

Machen wir es uns doch einfacher :

unter die fremden Personen im Vertragsgebahren beißt Du in den sauren Apfel und stellst Dein Pferd bei einem rechtskennenden, gewerblichen Stellplatzanbieter ( m/w) unter .

Ansonsten wäre das Prinzip " Offenstall " eher Tinnef, wenn ohne Rechtskenne bei Fremden .

Ihr müßtet ansonsten schon insgesamt und gemeinschaftsbindend gleichermaßen verbindlich im Offenstallbetrieb die Haftung und Bewirtschaftung der Beherbergungsanlage Eurer eigenen Pferde vereinbaren miteinander.

Fremdeinsteller wären dabei abseits der Betreiberparteien solch einer Gemeinschaftsanlage tabu.

Ich rate Euch aber in meinen laienhaften Kenntnissen ausdrücklich, für eine anwaltliche Rechtsberatung in dieser Angelegenheit vorab zusammenzulegen. ( oder Dir gezielt, besser vorab für Dich selbst eine solche Beratung einzuholen, bevor Du Dich auf Dir fremde Personen / dir nicht rechtswissend gemeinschaftlich einläßt )

Pferdehaltung ist ein teures Hobby ... da sollte verbindliche Anwalts-Vorabberatung einnrelativer Klacks mit extremem Nutzen für Dich / Euch sein.