Hallo zusammen ein Freund Max Müller ist nicht verheiratet mit Heidi Heinzmann hat 2 Kinder?

4 Antworten

Ja, das ist möglich! Das erste Kind Soe hat durch Erklärung der Eltern den Familiennamen des Vaters erhalten. Diese Erklärung ist für sämtliche nachfolgenden Kinder bindend. Folglich heißt das zweite Kind zwangsläufig zunächst auch "Müller". Nachdem Soe mindestens 5 Jahre alt ist, heiraten die Eltern und bestimmen "Heinzmann" zu ihrem Ehenamen. Christian folgt dieser Namensänderung kraft Gesetzes. Soe müsste sich, weil sie über 5 Jahre alt ist, dieser Namensänderung ausdrücklich durch eine separate Erklärung anschießen. Tun dies die Eltern als gesetzliche Vertreter ihres Kindes nicht, heißt dieses weiterhin "Müller".

Als das Gesetz am 1. April 1994 in Kraft trat, dass bei der Eheschließung jeder seinen bisherigen Namen behalten durfte, also getrennte Namensführung, hatten die zu jenem Zeitpunkt noch verheiratet gewesenen Paare während einer Übergangszeit die Möglichkeit, künftig ihren zwangsläufig geführten Ehenamen aufzugeben und von da an verschiedene Namen zu führen. Für die Kinder mussten dann separate Erklärungen abgegeben werden und so war es damals während jener Übergangszeit möglich, den Kindern zu verschiedenen Familiennamen zu verhelfen. In der Praxis geschah das wohl selten, doch mir ist aus der Praxis ein solcher Fall bekannt!

Das eine ist seine (leibliche) Tochter, das andere ihr (leiblicher) Sohn.

Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte. Der Nachname ist genauso wie der Vorname für jedes Kind individuell festzulegen - im Normalfall bei der Anmeldung des Kindes auf dem Standesamt nach der Geburt. Wenn der nicht-eheliche leibliche Vater möchte, dass das Kind seinen Nachnamen trägt, muss er - soweit ich mal gehört habe - formal das Kind adoptieren (klingt schwachsinnig, da es ja sein eigenes Kind ist - aber beim nicht verheirateten Vater will der Gesetzgeber es wohl so, dass dieser förmlich erklärt: Dies ist mein Kind).

Das geht, wenn mindestens eins der Kinder kein gemeinsames Kind ist.


Schneeburg82 
Beitragsersteller
 03.10.2016, 10:24

falsch, beide sind gemeinsame (leibliche) Kinder

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MaraMiez  03.10.2016, 17:17
@Schneeburg82

Dann wüsste ich nicht, wie das gehen soll. Wenn man beim ersten unehelichen Kind die Namenserteilung macht, gilt diese auch für alle zukünftigen gemeinsamen Kinder, unabhängig davon, ob man bei denen dann immernoch unverheiratet ist oder nicht. Zumindest wag ich mich zu erinnern, als wir damals  aber z.B. beim zweiten Kind keine Vaterschaftsanerkennung macht, dann wäre eine solche Namensverteilung möglich. Allerdings hat das Kind dann rechtlich betrachtet erstmal keinen Vater.

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