hallo! kann ich einen verreschnungsscheck der auf einen anderen namen läuft auch als dritter einlösen?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was für ein Scheck ist das denn? Inhaber- oder Orderscheck? Orderschecks sind am roten Rand zu erkennen. Orderschecks können wirklich nur von der Person eingelöst werden auf die sie lauten. Da diese Scheckart sehr selten ist, gehe ich mal davon aus, dass es ein Inhaberscheck mit Namensangabe ist. Die aber ist da ohne Bedeutung. Den kann jeder einlösen. Wenn er "Nur zur Verrechnung" als Angabe enthält dann aber eben nicht in bar, sondern nur als Gutschrift auf einem Konto. Der Scheck muß also zur Gutschrift eingereicht werden.
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Wenn das ein Inhaberscheck ist, braucht es keine Vollmacht. Jeder Inhaber kann ihn einlösen. Im übrigen ist "Vollmacht" dem Scheckrecht fern. Alle Berechtigungen müssen sich aus dem Scheck selber ergeben.
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Steht da neben deinen Namen der Zusatz (kleingedruckt) "oder Überbringer". Dann darf jeder den Scheck einlösen auf ein Bankkonto. So einen Scheck nennt man Inhaber- oder Überbringerscheck.
Im Gegenzug gibt es den Orderscheck, diesen weiterzugeben ist in der Tat nur mit einer Vollmacht möglich.
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Ja, egal welches Konto. Die Bank ist weder verpflichtet noch hat sie Zeit und Lust zu überprüfen, ob der Name auf dem Scheck deiner ist. Ich rede von Überbringerscheck
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Der eigentliche Empfänger unterzeichnet auf der Rückseite , schon ist alles klar . So einfach wird das erklärt .
![](https://images.gutefrage.net/media/user/bmke2012/1693216680178_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1693216680000)
Nur mit einer Vollmacht jenes Dritten! Ansonsten gar nicht.
http://www.girokonto.org/ratgeber/verrechnungsscheck-einreichen-einloesen
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eine vollmacht vom dritten oder auf der der scheck ausgestellt ist?und wie muss so eine vollmacht aussehen,bzw.was ist alles nötig?
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hallo! danke für deine antwort erstmal. und es ist wirklich egal was für ein name darauf steht? oder brauche ich nicht doch vielleicht eine vollmacht von dem jenigen auf den der check ausgestellt ist?