Hallo, habe am 3.3 geheiratet. Kann man das rückgängig machen?

8 Antworten

Hallo

Voraussetzung für eine Eheannullierung

Damit man eine Ehe annullieren kann, müssen sehr wichtige Gründe vorliegen.

 Diese Gründe müssen wiederum von Experten beziehungsweise Gutachtern überprüft und als glaubwürdig eingestuft werden. Es werden Zeugen in diesem Zusammenhang häufig hinzugezogen, um die Ernsthaftigkeit des Annullierungswunsches zu über-prüfen.

 Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Grund nicht ausreichend für eine Annullierung ist, bleibt die Ehe rechtsgültig und kann nur durch eine reguläre Scheidung wieder aufgelöst werden.

Wann ist nun eine Annulierung möglich?

Heiratsschwindler, Scheinehe, Zwangsehe

Ein Grund für eine Annullierung wäre das Vorliegen einer Tat eines Heiratsschwindlers, bei dem nach der Eheschließung sofort klar wird, dass nur aus finanziellen Gründen geheiratet wurde.

Weiter sind Scheinehen zum Erhalt des Aufenthaltsrechts in Deutschland ein Grund zur sofortigen Annullierung, wenn der Ehepartner dies bemerkt.

http://www.scheidungsfix.de/blog/eheannullierung-welche-voraussetzungen-n%C3%B6tig-sind

Ehe annullieren bei kurzer Ehe: Es gehört zu den großen Rechtsirrtümern im Scheidungsrecht, dass bei einer Trennung kurz nach der Hochzeit die Ehe innerhalb eines Jahres wieder annulliert werden kann. Selbst wenn Sie sich am Tag Ihrer Heirat trennen, muss in der Regel das Trennungsjahr abgewartet werden, um die Voraussetzungen der Scheidung zu erfüllen. Eine Widerrufsrecht für die Heirat innerhalb einer bestimmten Frist gibt es nicht. Auch wer frisch verheiratet ist muss daher in der Regel das Trennungsjahr abwarten, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.

Quelle:

http://www.advoscheidung.de/scheidungsrecht/ehe-annullieren.html


Jackii1991 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 06:54

Ok. Wie reicht man die Scheidung ein?

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Es gibt , nicht viele Gründe für eine Anfechtung der Ehe !

Auch die Härtefallscheidung ist auf sehr spezielle Gründe begrenzt.

Einfach zu wenig Informationen um die Frage wirklich beantworten zu können.

Dazu müsste man den gesamten Sachverhalt kennen.

LG Alex

Das wird wohl oder übel nicht an einer Scheidung vorbeigehen... Wenn du später in Erwägung ziehen wirst nochmal zu heiraten wird das (falls du kirchlich geheiratet hast) nur standesamtlich gehen. Lg Franzi