Hallo Darf ich als Vater Firmpate machen?

4 Antworten

Nein. Das ist kirchenrechtlich nicht möglich.

c. 893 § 1 CIC normiert, dass für die erlaubte Ausübung des Patendienstes bei der Firmspendung dieselben Voraussetzungen gelten, wie sie in c. 874 hinsichtlich der Taufe genannt sind. Dort ist weiterhin normiert: "Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich: er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein." (c. 874 § 1 n. 5 CIC)

Das mag vielleicht hart klingen, lässt sich aber gut begründen:

Taufe und Firmung sind Initiatiionssakramente, die sehr stark miteinander zusammenhängen. Sie führen den Empfänger zusammen mit der Eucharistie hin zur vollen Gemeinschaft mit der Kirche und bewirken die Eingliederung in diese. Die Kirche ist aber eine komplexe Wirklichkeit: Sie ist Gemeinschaft der Gläubigen und als solche auch gesellschaftlich verfasst.

Ein ganz wichtiger Ort, wo sich Kirche so, also als Gemeinschaft des Glaubens und gesellschaftlich, verwirklicht, ist die Familie. Weil die Kirche in dieser Welt eine Gesellschaft bildet, kennt sie natürlich auch das natürliche Recht und die natürliche Pflicht von Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Und da die Kirche eine Gemeinschaft von Gläubigen ist, kann sie ihren Gliedern, die Eltern sind, das würdevolle Recht zusprechen und die wichtige Pflicht auferlegen, ihre Kinder christlich zu erziehen.

Taufe und Firmung sind wichtige Stationen in der christlichen Erziehung und Initiation. Aufgabe eines Paten ist es - sowohl bei Taufe und Firmung - an der christlichen Erziehung des Kindes teilzuhaben und dem jugendlichen bzw. erwachsenen Täufling bzw. Firmling bei dessen Christwerdung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Der Pate wird also an der Erziehung und Initiation des Schützlings beteiligt.

Eltern haben diese Pflichten und Rechte schon von Natur aus inne. Wenn ein Vater also sich selbst als Taufpate seines Kindes normiert, so partizipiert er sich selbst an der Erziehungsvollmacht, die er selbst schon als Vater inne hat. Macht keinen Sinn. Gleiches gilt bei der Firmung: Ein Firmling, der sich seinen Vater als Firmpaten erwählt, überträgt ihm die o.g. Pflicht, obwohl diese bereits voll in der Erziehungsvollmacht des Vaters aufgeht.

Sinn und Zweck des Patenamtes ist es aber, den Kreis, der diese Punkte betrifft, zugunsten des Schützlings über die eigenen Eltern hinaus zu erweitern. Ich selbst bin z.B. Taufpate eines Kindes und sehe mich deshalb für dessen christliche Erziehung mitverantwortlich. Als Firmpate von Jugendlichen diene ich für die Glaubensfindung ebenso als Ansprechpartner wie für Dinge, die nicht unbedingt gerne mit den eigenen Eltern besprochen werden.

Das Patenamt ist ein Ehrenamt. Trotzdem würde ich sagen, dass die Bestimmungen, die von "Zulassung" sprechen, eindeutig genug sind, um eine bindende Rechtshandlung zu begründen. D.h. ein Vater kann nicht gültig zum Firmpaten des eigenen Sohnes bestellt werden. Falls dies aber doch geschieht und fälschlicherweise in das Taufbuch eingetragen wird, hat dies keine weiteren Auswirkungen. Ich halte das "Verbot" aber aus den o.g. Gründen für folgerichtig und respektabel. Wäre ich Vater und würde mein Sohn mich fragen, ob ich sein Firmpate werden wolle, so würde ich, aller hohen Ehre dieser Frage zum Trotz, ihm die o.g. Punkte erläutern.

Wenn bei uns Firmlinge ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten als ihre Paten angegeben haben, wurde auch immer ein vermittelndes Gespräch vor der Feier gesucht. Die Firmung selbst hängt natürlich nicht vom Paten ab.

Ich hoffe, ich konnte helfen. 

wer getauft, Kommunion empfangen hat und gefirmt ist und nicht ausgetreten ist, darf das Firmpatenamt übernehmen

allerdings werden Eltern nicht gerne als Firmpaten gesehen, ist aber möglich

Alle die über 16 sind und katholisch sind.


ruhrpott91  05.10.2017, 12:51

Das sind aber nur zwei von insgesamt sieben Zulassungskriterien. Was ist mit dem Rest?

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Bohne2003  05.10.2017, 18:46

mhm kA ich hatte jedenfalls letzte Woche firmung

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Ja darf er


ruhrpott91  05.10.2017, 12:48

Das ist mir absolut neu. Bitte begründen Sie das kurz.

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