Halbgeschwister ja nein?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis vor wenigen Jahren wurden Geburten von nichtehelichen Kindern zum Geburtseintrag des Vaters gemeldet. Dadurch sollte der Erbersatzanspruch dieser Kinder im Erbfall gesichert werden. Allerdings dürfen Standesämter zu Lebzeiten der Väter keine Auskünfte darüber erteilen. Vielleicht gelingt es einem Detektiv dennoch, über diese Schiene etwas Licht in das Dunkel zu bringen.


asdfghjklkjhgfd 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 00:56

wow danke das ist mal ein wirklich hilfreicher Hinweis

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Schalte einen Detektiv ein


asdfghjklkjhgfd 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 01:41

Falls das ernst gemeint ist, erstmal danke für den Tipp (bin ich selbst noch nicht drauf gekommen) aber wie soll der denn anhand einer bloßen Theorie etwas rauskriegen? so ganz ohne Namen?

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ShatteredSoul  02.01.2018, 01:44
@asdfghjklkjhgfd

Ja, war tatsächlich ernst gemeint :D

Ich weiß es ja auch nicht. Alternativ könntest du versuchen, alte Schulfreunde von deinem Vater ausfindig zu machen und die zu fragen, ob sie noch wissen mit welchen Frauen dein Vater rum gemacht hat.

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asdfghjklkjhgfd 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 01:50
@ShatteredSoul

Ja daran habe ich auch schon gedacht, habe aber wirklich angst, dass ich mich komplett lächerlich mache ^^

Ist halt alles nur ne Schlussfolgerung also ich hatte diesbezüglich nie einen Anhaltspunkt.

Danke ich halt dich auf dem Laufenden :D

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