Haftet man als Unternehmer eines Reinigungsunternehmens, wenn die Putzfrauen etwas klauen?

2 Antworten

Das kommt drauf an. Ein vertraglicher Anspruch gegen den Unternehmer scheitert daran, dass dem Unternehmer das Verschulden der Reinigungskraft nicht nach § 278 BGB zugerechnet werden kann, weil der Diebstahl keine Handlung ist, die "in Erfüllung" vorgenommen wird, sondern "bei Gelegenheit".

Ein deliktischer Anspruch ergibt sich aber aus § 831 BGB. Danach müsste sich der Unternehmer dahingehend entlasten, dass er die Reinigungskraft sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.

Grundsätzlich ja (wenn es beweisbar ist, Diebstahl ist durch eigene Mitarbeiter ja nicht ausgeschlossen.)

Er kann sich den Schaden des Mitarbeiters erstatten lassen und entsprechend arbeitsrechtliche Konsequenzen daraus ziehen.


BenGersten 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 19:15

Kann man das nicht im Arbeitsvertrag festlegen, dass die Angestellte selbst haftet?

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BenGersten 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 19:20
@KHSchindelar

Könnten ja auch Unterlagen oder Telefone usw. sein. Normale Einrichtung eben.

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BenGersten 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 19:21
@KHSchindelar

Hmm das ist bitter. Dann muss man dieses Kriterium auch bei der Personalwahl beachten.

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KHSchindelar  14.09.2019, 19:30
@BenGersten

Sicher, es ist keine Lösung, stets andere z.B. Reinigungsunternehmen für vermisste Werte verantwortlich zu machen.

Diebstahl durch eigene Mitarbeiter ist weitaus stärker vertreten als durch Dienstleister

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