Haften Kinder für die Schulden der Eltern zu deren Lebzeiten?

2 Antworten

Nein. Für Schulden ist der zuständig, der sie macht.

Nein, für Verbindlichkeiten haftet derjenige, der sie eingeht.

Selbst Ehegatten stehen nicht automatisch für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen ein.