Haftbefehl?
Hallo zusammen , ein Freund von mir hat eine Anklageschrift erhalten vom Gericht heist in den nächsten Tagen oder Wochen kommt es zu einer Verhandlung . Er hat aber Angst das ein Haftbefehl ausgestellt worde . Er war schonmal im knast wegen der selben tat . Betrug !!!
also ich kenn mich nicht wirklich aus , aber normalerweise kommt doch zuerst ein Haftbefehl und dann die Anklageschrift . Ergibt für mich mehr Sinn . Da Person X die Anklageschrift ja hat und könnte sich aus dem Staub machen ….
oder wie sieht ihr das ?
2 Antworten
Wenn man in Uhaft gesteckt wird dann bekommt man erst einen Haftbefehl und dann einen Gerichtstermin richtig. Du bist ja nur so lange in Uhaft bis die Verhandlung war. Und ich bedenke nicht das man wegen Betrug Uhaft kommen könnte weil eigentlich nur die Menschen da hin kommen die eine Gefahr für sich oder ihre Mitmenschen darstellen. Und dann gibt es noch Verdunklungstäter. Das bist du nur wenn die Gefahr besteht das du versuchst unterzutauchen und meiner Meinung nach auch wenn du in der Zeit wichtige Beweise verschwinden lassen kannst. Der Richter entscheidet dann ob er das Gefühl hat das die Person verdunklungstäter ist oder nicht und dementsprechend wird das auch mit Uhaft gehandelt.
Die meisten Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung (StPO)
1. das Ermittlungsverfahren
2. das Zwischenverfahren
3. das Hauptverfahren
4. das Vollstreckungsverfahren
Siehe Link:
Vielleicht konnte ich etwas helfen
Es kann natürlich zu einem Haftbefehl kommen, aber nur dann, wenn dieser zulässig, der dringende Verdacht besteht oder dass jemand eine Straftat begangen hat. Das heißt, dass der Beschuldigte nach dem jeweiligen Ermittlungsstand mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter oder ein Teilnehmer an der Straftat ist.
Danke erst mal für die antworz aber da stand jetzt nichts von Haftbefehl oder desgleichen