Haben Restaurants einen Kontrahierungszwang?

3 Antworten

Im Sinne der Vertragsfreiheit kann jedermann seinen Vertragspartner frei auswählen. Sie ist aber nicht grenzenlos. Ein Kontrahierungszwang ergibt sich bspw. aus dem AGG

Es gibt dort ein Hausrecht. Der Inhaber ist i.A. nicht verpflichtet, mit einer bestimmten Person einen Vertrag zu schließen oder sie in seinem Restaurant zu dulden.. Er kann Gäste auch rauswerfen.

Nein, haben sie nicht, und ja, die können dich rausschmeißen oder dir den Zugang verwehren.