Habe ich einen juristischen Anspruch darauf vom Jobcenter die Fahrerlaubnis D (Omnibus) finanziert zu bekommen da dadurch ich mehr Möglichkeiten habe?
Am Dienstag habe ich einen Termin bei einem Anwalt der sich auskennt mit diesem Gebiet gibt jemand eine falsche Antwort hier werde ich wenn ich Lust habe diese Antwort nach dem Gespräch mit dem Anwalt der sich auskennt mit diesem Gebiet kommentieren und schreiben die Antwort ist falsch die Antwort ist laut Anwalt der sich mit dem Gebiet auskennt: Hier würde die Antwort des Anwalt der sich auskennt stehen.
10 Antworten
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Überleg einmal: Was dem einen recht ist, das ist dem anderen billig! Wenn man dir diesen Führerschein bezahlen würde, dann müsste man den allen anderen auch bezahlen. Wenn man allen den Führerschein bezahlt, dann müsste man allen auch ein Studium bezahlen. => Wird aber nicht gemacht, man gibt aber Beihilfen.
Wenn du also über Eigenkapitalverfügst und diese Fahrerlaubnis anstrebst, bekommst du höchstens eine finanzielle Beihilfe!
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Willst du eine verbindliche Auskunft, dann bezahle den Anwalt
Aber hier zu drohen, was passiert, wenn man hier eine falsche Auskunft gibt, ist schon dreist!
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Man kann sich ausmalen, wie er im Jobcenter auftritt. Immer schön zu erfahren, wen man durch seine Lohnnebenkosten unterstützt.
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Auch ein Anwalt erzählt nicht zwingend immer das, was er erzählen sollte.
Einen Rechtsanspruch darauf, daß das Jobcenter Dir die Kosten für den Erwerb der genannten Fahrerlaubnis erstattet, bzw, diese übernimmt, hast Du nach meiner Kenntnis der Rechtslage nicht, da es sich bei "Führerschein-Finnazierungen" je um eine sog. "Kann-Leistung" handelt. Dies bedeutet, daß das Jobcenter finanzieren kann, jedoch nicht muß.
Ein Sozialgericht mag jedoch Deinen Rechtsanspruch anders sehen. Positiv oder negativ.
Persönliche Einschötzung: wenn Du durch den Erwerb der genannten Fahrerlaubnis lediglich "mehr Möglichkeiten" hast, dann reicht das m.M.n. nicht. Es sollte schon die konkrete Option auf ein entsprechendes Arbeitsverhältnis bestehen, um die Finanzierung zu erhalten, und ich bin zuversichtlich, daß Dein Anwalt dies auch so sehen wird.
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Habe ich einen juristischen Anspruch darauf vom Jobcenter die Fahrerlaubnis D (Omnibus) finanziert zu bekommen da dadurch ich mehr Möglichkeiten habe?
Nein.
Aber dein Fallmanager hat n gewissen Ermessensspielraum (den kann man allerdings nicht einklagen). Wenn du dich nicht so arschig verhältst, kannst vielleicht mit dem fruchtbar kommunizieren.
Und dein Anwalt ist mir scheißegal. Am Ende zählt das Gesetz und das Gericht und nicht die Meinung deines Anwalts.
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Das Jobcenter übernimmt nicht in allen Fällen die Kosten für einen Führerschein.
Eine Kostenübernahme für den Sonderbedarf ist nur dann möglich, wenn der Führerschein konkret der Beendigung der Arbeitslosigkeit dient.
Die Finanzierung eines Führerscheins liegt dann im Regelfall im Ermessen des Jobcenters.
P.S. Deine Aussagen und Deine Anspruchsmentalität hier zeigt deutlich, wes Geistes Kind Du bist.