Habe ich Anspruch auf Wohngeld?


13.09.2024, 13:35

Ich mache eine Ausbildung mit einem Gehalt von 826 € Netto (1024 Brutto)

Isuzu189  13.09.2024, 13:31

Wie hoch ist denn dein monatliches Erwerbseinkommen?

george4321 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:33

ich mache eine Ausbildung mit einem Gehalt von 826 €

Isuzu189  13.09.2024, 13:35

Deine Eltern sind aus der Unterhaltspflicht dir gegenüber raus? Also bist du über 25 Jahre oder ist das deine 2. Ausbildung?

george4321 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:39

bin 26 Jahre Alt.

4 Antworten

Der Bruder bzw. Du gehörst zum Haushalt des Bruders, deshalb muss auch er den Antrag stellen und sein Einkommen wird für einen möglichen Anspruch herangezogen, so wie deines auch.

Wenn dein Antrag schon schriftlich abgelehnt wurde oder dann nach einreichen der Nachweise vom Bruder abgelehnt würde, weil das bereinigte Einkommen zu hoch ist, könntest Du mir der schriftlichen Ablehnung von der Wohngeldbehörde nur eines versuchen, dass Du auf Antragstellung beim Jobcenter eine monatliche Aufstockung bekommst.

Das geht im Regelfall erst ab dem Monat der Antragstellung beim Jobcenter, dann rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, sollten die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wurde aber z.B.ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde gestellt und dieser im nachhinein abgelehnt, kann man wie erklärt einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und sich im Antrag auf Bürgergeld auf den Paragraf 28 SGB - X wiederholte Antragstellung berufen, findest Du im Internet zum nachlesen.

Wenn dann die sonstigen Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllt wären, gilt der Monat der Antragstellung auf Wohngeld und nicht der Monat in dem der Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt wurde.

Sollten also die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein, könnte es dann rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld eine Aufstockung vom Jobcenter geben und nicht erst ab dem Monat der Antragstellung auf Bürgergeld.

Dann die Ablehnung des Wohngeldes in Kopie dem Antrag auf Bürgergeld beilegen, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen und sich auf den Paragraf 28 SGB - X berufen.

Zieh den Antrag zurück. Du hast ein abgeschlossenes Studium, wohnst bei Deinem Bruder für 250 € und möchtest dafür Wohngeld? Warum arbeitest Du nicht in einem sehr gut bezahlten Job?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

george4321 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:37

Ich habe Pharmazie studiert und muss ein Jahr Ausbildung machen.

george4321 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:41
@bwhoch2

ich verdiene nur Ausbildungsgehalt (für 40 Stunden/Woche) 826 netto

Ob Du Anspruch hast wird Dir die Wohngeldstelle beantworten und begründen! Insofern würde ich einfach den Antrag stellen und abwarten!

Wobei es wahrscheinlich ist, das Du keinen Anspruch hast! Genau sagen kann Dir das nur das zuständige Amt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schau dir die Wohngeld-Tabelle deines Bundeslandes an. 250 € dürfte weit unter der zumutbaren Belastung liegen.