Habe Anzeige gemacht schriftlich in der Schweiz?

2 Antworten

ich lebe in Deutschland und habe Strafanzeige gemacht Schriftlich gegen eine Person die in der Schweiz lebt und die Straftaten dort begangen worden sind.

Oh Mann, dieses Deutsch, hoffentlich haben die Behörden in der Schweiz überhaupt verstanden, was du von denen willst.

Du entscheidest erst einmal gar nicht ob überhaupt Straftatbestände verwirklicht wurden. Du kannst den Sachverhalt schildern, und die Ermittlungsbehörden in der Schweiz entscheiden dann, ob nach deren Strafrecht gehandelt werden muß und kann, oder nicht.

Du hast auch keine Anzeige gemacht, sondern entweder einen Strafantrag gestellt, oder die zuständige Kantonspolizei hat Anzeige erstattet auf Grund deiner Aussage. Dann auch in der Schweiz gibt es die Unterscheidung nach Antragsdelikten und Offizialdelikten.

Es kommt also jetzt drauf an, was überhaupt vorgefallen ist.

Wie lange das duaert, hängt von der Auslastung der Behörden ab, genau wie bei uns wird auch dort in der Bearbeitung priorisiert. Rechne mal mit Monaten bis zu einem Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Raha2333 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 15:16

es geht nur Darum ob die sich überhaupt mit einer Anzeige aus Deutschland Befassen alles andere müssen die halt machen.

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Bei Offizialdelikten wird immer dann ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Da ist es völlig egal, woher die Strafanzeige kommt.

Ein Strafantrag (bei einem Antragsdelikt) wäre wieder ne andere Sache, da habe ich aber keine Ahnung, wie sowas in der Schweiz gehandhabt wird.