Hab ich ein Recht auf den Key? / MMOGA / für falschen preis gekauft?
Hey !
Ich habe heute bei MMOGA ein Schnäppchen entdeckt. Ein DLC-Key, welchen Ich kaufen wollte, kostete nur 6,45€ statt 50€. Da hab ich natürlich sofort zugeschlagen. Habe mit Paypal bezahlt und sofort die Meldung bekommen dass die Zahlung eingegangen ist und der Verkäufer sich nur noch um den “Versand” kümmern muss. So jedenfalls kam der Key nie bei mir an. Die haben den Preis auf der Website kurz nach meinem Kauf von 6,45 auf 36,45 erhöht deswegen denke ich, dass 6,45 ein Fehler war und MMOGA die Seite nach kurzer Zeit aktualisiert hat. Auf Nachfrage wo mein key bleibt kam folgendes zurück :
“sorry, Destiny 2: Lightfall Steam Key can not be sent due to technical issue,
we suggest cancel the order and refund payment.”
Jedenfalls verkaufen die den Key immer noch auf der Website vom GLEICHEN Seller mit einer Lieferzeit von 5-10min, was bedeutet, dass der key 100% auf Lager ist und die mir den nur nicht zusenden, weil die einen Fehler gemacht haben und ich 6,45 statt 36,45 bezahlt habe. Meine Frage ist jetzt ob ich ein Recht auf den key habe und ob ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, da meine Zahlung vom Verkäufer autorisiert wurde und eingegangen ist.
Danke fürs Lesen ich bin dankbar für jede Antwort!
LG
2 Antworten
Der Händler hat ein Anfechtungsrecht und du kein Anrecht auf den key
Nach § 119 Abs. 1 BGB kann eine Willenserklärung anfechten, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum), wenn anzunehmen ist, dass die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben worden wäre
Moin,
dem Händler liegt ein Anfechtungsrecht vor und du hast somit also in erster Linie kein direktes Anrecht auf diesen Key, da es sich um einen Irrtum handelt.
Werden in einem Online-Shop falsch ausgezeichnete Preise angezeigt, weil diese von Ihnen oder einen Ihrer Angestellten falsch eingegeben wurden oder ein technischer Fehler vorliegt, so können Sie einen bereits geschlossenen Vertrag anfechten. Allerdings müssen Sie im Zweifel beweisen und vor Gericht darlegen können, dass der Preisfehler tatsächlich während der Erklärungshandlung, also der Eingabe des Preises oder aber der Datenübermittlung, geschehen ist
MFG Colin