Haare verfärbt vom Friseur - mene Rechte
Hallo ihr Lieben. Ich habe folgendes Problem: ich war am Dienstag beim Friseur um mir meine Haare aufhellen zu lassen. Wollte auch gerne einen leichten Kupferstich. Meine Haare wurden erst aufgehellt jnd dann übergetönt. Leider war mein Ansatz danach total orange sodass sie diesen nochmal tönen mussten. Danach war mein Ansatz immer noch orange und es musste nochmal eine Tönung drauf. Danach sah es auf den ersten Blick gut aus und ich konnte nach gut 5 Stunden (!!!) endlich wieder nach Hause. Dafür habe ich 97€ bezahlt. Heute, zwei Tage und zwei Haarwäschen später bin ich mit dem Ergebnis alles andere als zufrieden. Wenn ich mich im Schaufenster in der Stadt sehe sind meine Haare nicht nur in einem leichten Kupferstich sondern wirklich sehr orange. Meine Haare am Hinterkopf sind leicht grün und in einer anderen Farbe als der Rest. Um meinen Ansatz ist ein andersfarbiger Kranz, wahrscheinlich durch das viele tönen und der Rest der Haare ist komisch fleckig und überhaupt nicht so wie ich es haben wollte. Ich habe mich wirklich sehr auf den Friseurbesuch gefreut und mir extra einen teureren Friseur ausgesucht, weil ich gerade wenn es umsHaare färben geht schon viele Horrorgeschichten von billig Friseuren gehört habe. Jetzt meine Frage: was sind meine Rechte beim Friseur? Ich habe heute abend wieder einen Termin dort, damit die es sich anschauen können. Was muss er jetzt leisten und was kann ich erwarten?
4 Antworten
du hast einen Anspruch auf Nachbesserung und ein renomierter Laden sollte dann eigentlich zumindest einen Grossteil des Geldes zurueck zahlen oder kostenlose Gutscheine anbieten fuer den naechsten Besuch.
Mach vorher am besten Fotos von Dir von allen Seiten als Beweismittel.
Also - grundsätzlich: Geld wird nicht zurück gezahlt, für eine erbrachte Leistung. Allerdings ist jeder Handwerker zur Nachbesserung verpflichtet, die völlig kostenfrei sein sollte. Wenn du allerdings das Gefühl hast, was ich auch habe, dass dieser Friseur - trotz Hochpreisigkeit - unfähig ist, ist es Dir nicht zuzumuten, Dich erneut einer solchen Abenteuerlichkeit auszusetzen. Als 1. würde ich nun zahlreiche Bilder vom Ist-Zustand -deiner Haare machen - und wenn es genauso ist, wie Du beschreibst, dann kannst Du direkt zu einem Anwalt gehen - da mußt Du auch nichts vorstrecken - denn wer verliert, bezahlt den Anwalt - und bei Deiner Schilderung kannst Du der Verlierer eigentlich nicht sein - der Anwalt sollte auf Vertragsrecht spezialisiert sein - toi toi toi, wünscht Anna
du wolltest die haare aufhellen lassen, dann wurden sie blondiert (=aufhellen) und dann wieder getönt (= dunkler gemacht)? versteh ich jetzt nicht wirklich?!?!. ok von dunkel nach hell geht fast immer über orange, dessen muss man sich bewusst sein und dann einige tage später entsprechend nacharbeiten. grünstich beim blondieren liegt nicht an der falschen dosierung der blondierung sondern zu 99% an einem hormonungleichgewicht der kundin. geh in den salon, zeig denen das ergebnis und verlange eine kostenlose nacharbeitung. aber bitte immer recht freundlich, extra macht sowas nämlich kein friseur.
nebenbei: teuer heisst nicht unbedingt bessere qualität, ganz im gegenteil! beim friseurhandwerk würde ich den kleinen dorfladen immer dem teuren "in-friseur" vorziehen.
Ja das haben die mir so empfohlen und ich habe mich darauf verlassen. Dass die erst orange werdn hätten die mir meiner Meinung nach aber vorher sagen müssen. Die sind ja schließlich die "profis" und deswegen gehe ich ja extra zum Friseur um mich über die Möglichkeiten und Folgen beraten zu lassen
geh hin und sag höflich dass du dass so nicht haben wolltest und dass man das ausmaß der katasrtophe erst später gesehen hat, verlange eine kostenlose beratung und dein geld zurück! sollte es kein geld geben verlange eine weitere kostenlose behandlung um den fehler rückggängig zu machen. kommt man dir gar nicht entgegen dann teile denen mit dass du dir rechtliche schritte offenhällst und du dich jetzt bei einem anwalt informieren gehst.
wichtig: immer höflich bleiben!