Guthaben Insolvenzverfahren?
Hallo zusammen ich bin seit 3 Monaten in der Privatinsolvenz. Nun habe gestern eine Stromrechnung bekommen, ich 270 Euro NACHGEZAHLT bekomme. Ich möchte das aber verrechnen lassen damit ich in Zukunft keine Rechnung mehr zahle quasi.
Ist das so in Ordnung, trotz Privatinsolvenz? Ich bin ALG2 Empfänger, befindet mich in einer Maßnahme wo ich Aufwandsentschädigung erhalte und noch lohn vom Zeitung Verteilen. Kann ich ärger bekomme ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei einem Insolvenzverfahren gelten Betriebskosten u.a Stromguthaben nicht zur Insolvenzmasse und dürfen deshalb behalten werden, dazu hat auch das BSG Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R entschieden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Als ALG II Bezieher darfst Du die Rückzahlung aus den Betriebskosten in der Privatinsolvenz behalten. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.10.2012.
(sehe gerade, gleiches Urteil)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja Betriebskosten und Heizungsabrechnung, aber Strom auch? :-)