Guthaben Insolvenzverfahren?

2 Antworten

Bei einem Insolvenzverfahren gelten Betriebskosten u.a Stromguthaben nicht zur Insolvenzmasse und dürfen deshalb behalten werden, dazu hat auch das BSG Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R entschieden.


Damager129 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:08

Danke erstmal für die Antwort

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Damager129 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:07

Echt jetzt? Sicher? Überall lese ich was anderes

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Als ALG II Bezieher darfst Du die Rückzahlung aus den Betriebskosten in der Privatinsolvenz behalten. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.10.2012.

(sehe gerade, gleiches Urteil)


Damager129 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:09

Ja Betriebskosten und Heizungsabrechnung, aber Strom auch? :-)

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