Gutachterliche Stellungnahme zu Bereifung meiner Honda cbr 125 R JC39?

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Hallo,

für Reifen braucht man in der gesamten Bundesrepublik nichts anderes als die Reifenfreigabe des Herstellers - das ist die "Gutachterliche Stellungnahme".

Danach schaut man aber bevor man sich die Reifen aufziehen lässt. Man kann natürlich davon ausgehen, dass einem der Reifenhändler nichts aufzieht, was man nicht fahren darf.

Auf der Seite der Reifenhersteller findet man die freigegebenen Reifen für die Motorräder.

http://www.bridgestone.de/motorrad-reifen/battlax/bt-39/

Für dein Motorrad und den BT-39 ist es die hier:

http://bridgestone.azureedge.net/~/media/Files/Bridgestone/MC/Homologation/Honda/CBF_CBR_125_Gutachterliche_Stellungnahme.ashx?vs=1&d=20161222T100317&la=de-de

Du hast mit den Buchstaben S und H einen höheren "Geschwindigkeitsindex" als erforderlich - das wäre P. Das ist aber kein Problem, er darf nur nicht niedriger sein.

Wenn die CBR JC 39 noch eine Reifenbindung hat, musst du die Reifenfreigabe auch mitführen. Schaden kann es in keinem Fall.

Viele Grüße

Michael


Frag beim Reifenhersteller nsch, ob es eine Freigabe  für dein Bike gibt.

GF macht aber keine gutachten.

such dir einen entsprechenden gutachter aus den gelben seiten oder frage beim tüv etc. pp


19Michael69  29.03.2017, 14:16

GF macht so gut wie nichts von dem, wonach gefragt oder gesucht wird und die "Gelben Seiten" machen das ebenfalls nicht ;-)

Für Reifen schaut man auf den Internetseiten der Reifenhersteller nach den entsprechenden Reifenfreigaben für das jeweilige Fahrzeug.

Gruß Michael