Gutachterliche Stellungnahme zu Bereifung meiner Honda cbr 125 R JC39?
Ich habe mir auf meine Honda CBR 125 r jc39 (Bj.2008) Reifen von Bridgestone aufziehen lassen. Es handelt sich um BT39 RSS 120/80-17 TL 61S M/C (für hinten) und BT39 F 100/80-17 TL 52H M/C, 125 ccm (für vorne) Ich suche für diese Reifen eine Gutachterliche Stellungnahme(für Hessen??? - keine Ahnung ob es Bundeslandspeziefische Änderungen gibt), um diese nicht beim TÜV vorführen zu müssen und Geld aus dem Fenster werfen zu müssen. Ich weiß, dass diese Reifen bei meiner Maschine verwendet werden drüfen. Vielen Dank schon Mal :)
3 Antworten
Hallo,
für Reifen braucht man in der gesamten Bundesrepublik nichts anderes als die Reifenfreigabe des Herstellers - das ist die "Gutachterliche Stellungnahme".
Danach schaut man aber bevor man sich die Reifen aufziehen lässt. Man kann natürlich davon ausgehen, dass einem der Reifenhändler nichts aufzieht, was man nicht fahren darf.
Auf der Seite der Reifenhersteller findet man die freigegebenen Reifen für die Motorräder.
http://www.bridgestone.de/motorrad-reifen/battlax/bt-39/
Für dein Motorrad und den BT-39 ist es die hier:
Du hast mit den Buchstaben S und H einen höheren "Geschwindigkeitsindex" als erforderlich - das wäre P. Das ist aber kein Problem, er darf nur nicht niedriger sein.
Wenn die CBR JC 39 noch eine Reifenbindung hat, musst du die Reifenfreigabe auch mitführen. Schaden kann es in keinem Fall.
Viele Grüße
Michael
Frag beim Reifenhersteller nsch, ob es eine Freigabe für dein Bike gibt.
GF macht aber keine gutachten.
such dir einen entsprechenden gutachter aus den gelben seiten oder frage beim tüv etc. pp
GF macht so gut wie nichts von dem, wonach gefragt oder gesucht wird und die "Gelben Seiten" machen das ebenfalls nicht ;-)
Für Reifen schaut man auf den Internetseiten der Reifenhersteller nach den entsprechenden Reifenfreigaben für das jeweilige Fahrzeug.
Gruß Michael
sehr gut. Vielen Dank!!!!! <3