Gültigkeit der Theorieprüfung
Ich hab heute (2. Mai 2011) meine theoretische Führerscheinprüfung der Klasse B bestanden, also BF17.
Ich möchte Anfang nächstes Jahr (vor dem 2. Mai 2012) noch den Motorradführerschein machen, also A2.
Und jetzt hab ich die Frage, ob ich dazu dann den Theorieunterricht und die Prüfung komplett wiederholen muss oder ob es für mich reicht, die klassenspezifischen Stunden und die klassenspezifischen Fragen (während der Prüfung) nachzumachen?
3 Antworten
§ 18 Abs. 2 FeV: Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf 24 Monate nicht überschreiten. Wird diese Frist überschritten, so verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
Die Theorieprüfung ist nur 6 Monate gültig. Außerdem bekommst du für Klasse A ein paar andere Fragen.
frag sowas doch bitte deinen fahrlehrer oder deine fahrschule ........