Gültigkeit der Theorieprüfung

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§ 18 Abs. 2 FeV: Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf 24 Monate nicht überschreiten. Wird diese Frist überschritten, so verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Die Theorieprüfung ist nur 6 Monate gültig. Außerdem bekommst du für Klasse A ein paar andere Fragen.

frag sowas doch bitte deinen fahrlehrer oder deine fahrschule ........