grundsicherung nach sgb 12?

4 Antworten

Nein !

Bei Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt gibt es auf Erwerbseinkommen keinen Grundfreibetrag von 100 Euro und darüber hinaus weitere Freibeträge von 20 %, 30 % und 10 %, sondern nur einen pauschalen Freibetrag von 30 % vom Erwerbseinkommen.

Der Freibetrag bei 300 Euro Brutto gleich Netto läge dann bei 90 Euro.

wegen einer vollen erwerbsunfähigkei

Dann darfst du auch nicht arbeiten.


turnmami  22.07.2024, 20:11

Doch, bis zu 3 Std tgl darf man arbeiten

1

In der Sozialhilfe gibt es den Freibetrag von 100 € nicht.

Du dürftest also 30 % von 300 € behalten, sofern es um einen Minijob geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.