grundsicherung nach sgb 12?
bekommt grundsicherung wegen einer vollen erwerbsunfähigkeit,und rente,
wenn ich 300 euro verdiene im monat, es gibt einen freibetrag von 100 euro
und 30 % des darüber hinausgehenden Einkommens, wären 30 prozent von den 200 hundert, wären 60 euro, habe also 160 euro mehr, ist das richtig, geht es hier um das nettoeinkommen von 300 oder brutto
4 Antworten
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Nein !
Bei Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt gibt es auf Erwerbseinkommen keinen Grundfreibetrag von 100 Euro und darüber hinaus weitere Freibeträge von 20 %, 30 % und 10 %, sondern nur einen pauschalen Freibetrag von 30 % vom Erwerbseinkommen.
Der Freibetrag bei 300 Euro Brutto gleich Netto läge dann bei 90 Euro.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/xxGelassenerxx/1720895990339_nmmslarge__319_0_342_342_b81ae6896eba1611bda4c01c26a801b2.jpg?v=1720895990000)
wegen einer vollen erwerbsunfähigkei
Dann darfst du auch nicht arbeiten.
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es geht um das Netto-Einkommen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In der Sozialhilfe gibt es den Freibetrag von 100 € nicht.
Du dürftest also 30 % von 300 € behalten, sofern es um einen Minijob geht.