Grund für Intentur?

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Grundsätzlich hast du Recht, Inventuren werden meist am Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt, es sei denn ein Unternehmen macht von einer Ausnahme gebrauch (Stichprobeninventur, Verlegte Inventur)

Da wir uns aber erst im August befinden, ist es gut Möglich, dass es sich um eine sogenannte "Zwischeninventur" handelt. Diese ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einige Unternehmen nutzen sie, um einen besseren Überblick zu behalten. Vielleicht spielen, wie du bereits erwähntest, auch ein Umbau oder eine Erweiterung eine Rolle.


987abcd123 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 20:58

Danke für die Antwort. Im unserem Ort geht das Gerücht um, dass der Discounter erweitern möchte.

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Inventuren sind gesetzlich vorgeschrieben (Finanzamt !). Das Gesetz bietet einerseits die Möglichkeit, in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. eine Inventur durchzuführen. Das ist dann eine sogenannte Stichtagsinventur. Doch gibt es hier eine Ausnahme - die permanente Inventur. Dies wird in der Regel von Supermärkten angewendet. Hier lässt der Gesetzgeber die Möglichkeit zu, sich den Tag der Inventur selbst auszusuchen - also egal wann im laufenden Jahr.


Wiggum34  23.08.2013, 20:58

Das Geschäftsjahr ist allerdings nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. --> Abweichendes Geschäftsjahr.

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In diesem Fall wird es sich um die Jahresinventur im abweichenden Geschäftsjahr handeln. Gründe für Inventuren kann es natürlich außer der gewöhnlichen Jahresinventur immer geben. Bei großen Abweichungen in der Jahresinventur kann vom Betrieb eine Zwischeninventur gefordert bzw. gewünscht werden. Bei Geschäftsübernahmen, Fusionen, etc. werden ebenfalls Inventuren fällig - aber das wird in diesem Fall wohl nicht der Fall sein. Solche Inventuren werden dann meistens von Spezialisten, wie www.oms-inventuren.de durchgeführt. Mittlerweile geht auch bei den gewöhnlichen Jahresinventuren der Trend hin zu professionellen Dienstleistern, da dies in beinahe allen Unternehmen und Branchen deutlich wirtschaftlicher ist.

HGB § 240 verbunden mit "abweichendem Geschäftsjahr".

Grob gesagt macht z.B. ein Einzelhändler seinen Jahresabschluss im Sommer und nicht zum Jahresende, wenn durch das Weihnachtsgeschäft im Laden zu viel zu tun ist.