Gründerfrage E-Commerce/Dropshipping?

2 Antworten

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Oberhalb bestimmter Umsatzgrenzen muss mittlerweile die Umsatzsteuer des jeweiligen EU-Landes abgeführt werden; das ist durchaus aufwändig und es muss auch einiges dabei beachtet werden.

Übrigends gehen damit auch andere Probleme einher: beispielsweise kann ein EU-Käufer in seinem örtlich zuständigen Gericht direkt den Verkäufer verklagen. Schon steht man in einem Land vor Gericht, dessen Sprache und Rechtssystem nicht wirklich ausreichend bekannt sind.

Die Geschäftsfreiheit lässt rechtlich zu, sich auf sein Heimatland zu beschränken; bei den Verkaufsplattformen lassen sich Verkäufe außerhalb direkt sperren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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