Golf 3 reifengröße

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

du darfst das fahren, was im Schein steht. Bei anderen Größen, auch kleineren, müssten die Kontrollorgane anfangen zu denken und das hat sich in der Praxis nicht bewährt...

Frag bei Deinem TÜV nach, was du an kleineren Größen in den Schein aufnehmen lassen kannst. Das ist dann auch nicht so teuer...


PatrickLassan  24.10.2011, 09:35

Im Fz.-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nur noch eine Reifengröße eingetragen, weitere zulässige Reifengrößen stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil II , auch als Kfz-Brief bekannt.

In den neuen Fahrzeugscheinen und -briefen (Zul. Bescheinigung 1 u. 2) stehen nicht mehr alle zugelassenen Reifengrößen drin (genaugenommen nur noch eine). Die weiteren ohne Eintragung möglichen Größen stehen in den Begleitpapieren/Handbuch. Aber genau nachsehen, da es auch innerhalb einer Bauserie unterschiedliche Typen mit z.T. anderer Bereifung gibt. Im alten Fahrzeugbrief sind alle Reifen- u. Felgengrößen normalerweise noch eingetragen.

Alle Grössen die in den Papieren angegeben sind. Andere Grössen müssen vom TÜV abgenommen werden.