Glastönung?
Hallo Zusammen,
darf man gesetzlich durchlässige Fensterscheiben Glastönung/Folie an den hinteren und vorderen Seitenfenstern anbringen? Wenn ja, müssen die Zugelassen?
Vielen Dank und Grüße
3 Antworten
In Österreich musst du die eintragen (lassen) und werden maximal hinten genehmigt. Vorne seitlich ist ein NoGo.
Wie es in DE ist weiß ich leider nicht.
Ist hier in Deutschland auch so, mit 95% hinten und vorne auf 0 glaube ich, aber ich bin mir nicht sicher, ob es mit den (Durchlässigen) anders ist!
Wenn die Tönungsfolie eine ABE hat dann dürfen die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben damit beklebt werden. Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe müssen klar bleiben.
Hi, man darf nur die hinteren beiden Seitenscheiben und die Heckscheibe folieren. Die müssen eine ABG haben, dieses Dokument muss man immer im Auto dabei haben.
Außerdem muss die Folie ein Prüfzeichen haben. Dieses Prüfzeichen muss auf jeder Scheibe von außen lesbar sein.