Gilt Kontaktverbot weiterhin, wenn der Geschädigte antwortet?

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Das ist natuerlich schwierig, man fragt sich, wenn A wirklich keinen Kontakt mehr will, warum bietet sie ihm dann die Freundschaft an? Das macht doch gar keinen Sinn und signalisiert B natuerlich, dass sie doch noch Kontakt moechte.

Sie wird wohl ggf. noch mal ganz von vorne anfangen muessen, ihm Anwaltschaftlich schreiben zu lassen, dass er den Kontakt einzustellen hat auf ihre Kosten.

Ich frage mich auch, wie die Nachrichten noch zu ihr gelangen koennen, denn ich gehe ja davon aus, dass sie ihn auf Facebook und Co laengst gesperrt hat und eine neue Telefonnummer ja sowieso. Da bliebe ja nur noch der normale Postweg oder persoenlich. Das muss sie dann einfach komplett ignorieren, nichts lesen sondern einfach wie den Werbemuell sofort entsorgen. Irgendwann hoert er eh von alleine auf. So lange es keine Drohungen, Zerstoerungen oder aehnliches ist.

Ich wuerde es daher einfach auslaufen lassen, jedes Schreiben vom Anwalt, jedes erneute Verbot zeigt ihm doch, dass seine Briefe doch noch ankommen und sie immer noch an ihn denkt. Nur reines Desinteresse, kein Wort, kein Zeichen, so tun, als gaebe es ihn gar nicht, wird ihm den Spass verderben auf lange Sicht.

Warum hat A einem Anwalt und einem Gericht die Zeit gestohlen, wenn sie gar nicht hinter dem Verlangen nach einem Kontaktverbot stand? Solche spielchen sollte man doch wirklich lassen. Nun kann A sehen, wie sie ihren (nunmehr wieder lästigen) Verehrer los wird. Der Anwalt wird ihr was husten, sich nochmal für sie lächerlich zu machen.

Ich würde sagen, da ist sie selbst schuld...

Soll sie ihm klarmachen, dass sie keine Lust mehr drauf hat...  Ihn als Freund bei FB rausschmeißen, sich zur Not eine andere Nummer geben lassen und sich NICHT mehr melden...