Gilt Kontaktverbot weiterhin, wenn der Geschädigte antwortet?
Hallo liebes gutefrage.net Team, ich habe eine Frage zu einer bestimmten Situation:
Eine Frau (A) war einige Jahre lang mit einem Mann (B) zusammen. A und B haben nie geheiratet und wohnten auch nie zusammen. Die beiden trennen sich endgültig.
B "stalkt" A, kontaktiert A regelmäßig auf sämtlichen Wegen (Facebook, SMS etc.). Hierbei handelt es sich nicht um Drohungen oder Gewalt, sondern um seitenlange Liebestexte und Entschuldigungen.
A hat es nach einiger Zeit geschafft, beim Anwalt zu erwirken, dass B den Kontakt nicht mehr aufnehmen darf.
B schickt weiterhin Nachrichten. A ist ein sehr gutgläubiger Mensch und bringt es nicht über das Herz, jetzt weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Obwohl B sich also nicht an das Kontaktverbot hält, unternimmt A nichts. A antwortet B sogar nach einiger Zeit auf die Nachrichten und bietet an, dass sie weiterhin befreundet sein können, eine Beziehung jedoch nicht mehr in Frage kommt.
A startet nach einiger Zeit eine neue Beziehung, in der sie sehr glücklich ist. Der Ex-Freund (B) nimmt mittlerweile nicht mehr allzu häufig Kontakt auf, jedoch kommen ab und zu immer wieder mal Liebesnachrichten.
Seit A wieder eine Beziehung führt, stören sie die Nachrichten ihres Ex-Freundes (B) wieder sehr. Sie würde am liebsten nie wieder etwas von ihm hören.
Kann sie nun (obwohl sie ihm angeboten hat, dass sie wieder Freunde sein und Kontakt haben können) weitere rechtliche Schritte einleiten, weil er sich nicht an das Kontaktverbot hält? Oder ist das Verbot jetzt mittlerweile gar nicht mehr gültig, weil sie geantwortet hat? Hätte sie in diesem Fall noch eine Chance, ein neues Verbot zu erwirken? Denn die Nachrichten sind ja mittlerweile nicht mehr so schlimm wie zu Beginn der Trennung und kommen nur noch selten. Es stört sie trotzdem.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen, vielleicht liest ja jemand mit der ein ähnliches Problem hatte oder der sich in diesem Bereich beruflich gut auskennt.
Herzliche Grüße.
3 Antworten
Das ist natuerlich schwierig, man fragt sich, wenn A wirklich keinen Kontakt mehr will, warum bietet sie ihm dann die Freundschaft an? Das macht doch gar keinen Sinn und signalisiert B natuerlich, dass sie doch noch Kontakt moechte.
Sie wird wohl ggf. noch mal ganz von vorne anfangen muessen, ihm Anwaltschaftlich schreiben zu lassen, dass er den Kontakt einzustellen hat auf ihre Kosten.
Ich frage mich auch, wie die Nachrichten noch zu ihr gelangen koennen, denn ich gehe ja davon aus, dass sie ihn auf Facebook und Co laengst gesperrt hat und eine neue Telefonnummer ja sowieso. Da bliebe ja nur noch der normale Postweg oder persoenlich. Das muss sie dann einfach komplett ignorieren, nichts lesen sondern einfach wie den Werbemuell sofort entsorgen. Irgendwann hoert er eh von alleine auf. So lange es keine Drohungen, Zerstoerungen oder aehnliches ist.
Ich wuerde es daher einfach auslaufen lassen, jedes Schreiben vom Anwalt, jedes erneute Verbot zeigt ihm doch, dass seine Briefe doch noch ankommen und sie immer noch an ihn denkt. Nur reines Desinteresse, kein Wort, kein Zeichen, so tun, als gaebe es ihn gar nicht, wird ihm den Spass verderben auf lange Sicht.
Warum hat A einem Anwalt und einem Gericht die Zeit gestohlen, wenn sie gar nicht hinter dem Verlangen nach einem Kontaktverbot stand? Solche spielchen sollte man doch wirklich lassen. Nun kann A sehen, wie sie ihren (nunmehr wieder lästigen) Verehrer los wird. Der Anwalt wird ihr was husten, sich nochmal für sie lächerlich zu machen.
Ich würde sagen, da ist sie selbst schuld...
Soll sie ihm klarmachen, dass sie keine Lust mehr drauf hat... Ihn als Freund bei FB rausschmeißen, sich zur Not eine andere Nummer geben lassen und sich NICHT mehr melden...