Gilt es als Rufmord?


09.07.2024, 10:03

Nicht für alle Dinge die ich ihr in der Nachricht erzählt habe hab ich beweise weil vieles mündlich erzählt wurde, für andere habe ich jedoch screenshots von chats vllt als Zusatzinfo

4 Antworten

Steh zu dem, was Du tust, sagst und denkst. Dann machst Du nämlich immer das Richtige. Dir war es ein Bedürfnis, Dich in fremde Angelegenheiten zu mischen. Dann steh auch dazu! Und leb mit den Konsequenzen.

Soll doch jeder selbst entscheiden, ob und mit wem er/sie etwas anfängt. Du kannst die Welt nicht retten. Wenn Du der Meinung bist, eine "Süße" muss jetzt Deine Warnung bekommen - dann frage ich mich, ob Du auch noch andere Probleme hast.

Das Verhalten der Schlmpe ist mit Sicherheit nicht ehrenhaft. Mir wäre das Mädel herzlich egal.

Wenn Dein Freund auf die anspringt, dann solltest Du Dir überlegen, ob Dein Freund der richtige für Dich ist.

Gilt es als Rufmord?

Nein, denn den Straftatbestand "Rufmord" gibt es nicht.

wenn überhaupt kommen strafrechtlich "üble Nachrede" und "Verleumdung" in Frage. Es kommt auch darauf an ob Unwahrheiten oder Gerüchte über die Person verbreitet worden sind, die ehrverletzend sind.

Was im Einzelnen vorgefallen ist, kann hier nicht bewertet werden. Wenn Sie meint Dich wegen "Rufmord" anzeigen zu wollen, so möge sie das tun.

Könnte zwar eine Beleidigung oder üble Nachrede sein, in der Praxis wird da aber nichts bei rauskommen. Ich glaube sowieso nicht, dass die das tatsächlich anzeigen wird und Polizei und Staatsanwaltschaft haben auch was besseres zu tun. Solltest in Zukunft vielleicht ein bisschen Deine Wortwahl überdenken.