Gilt es als Rufmord?
mein Freund hatte seit Ewigkeiten eine Freundin die mir nicht ganz geheuer war, weil ich gemerkt hab, dass sie alles für die Aufmerksamkeit von Männern macht, egal ob diese vergeben sind oder sie selber sogar.
mein Gefühl hat mir immer gesagt sie ist die Sorte Frau, was sich allein durch ein halb nacktes Foto von ihr an meinen Freund bestätigt hat, und dadurch, dass sie ihm gesagt hat er soll endlich Schluss machen mit mir, sie könnte ihr wingman sein und ihm eine neue suchen oder sie könnten was miteinander haben, sie könnte Sonntag zu ihm.
Da bereits ein Kumpel von ihr sich von seiner Freundin getrennt hat weil sie bei denen dasselbe getan hat, und sie mit ihrem Ex-freund noch befreundet ist dessen neue Freundin den Kontakt zwischen beiden hasst weil sie auch sieht wie falsch sie ist,
dachte ich mir ich warne die gute mal und sag ihr dass die ex von ihrem Freund sich nicht davor scheut vergebene Männer anzumachen und ihre Sorgen mehr als berechtigt sind.
jetzt will mich die Freundin des Rufmordes anzeigen, weil ich sie beleidigt hab in der nachricht mit dem typischen wort dass man für solche Frauen halt benutzt und habe ihr von all den Dingen erzählt die sie bei mir und anderen gemacht hat.
gilt das wirklich als rufmord? Eine nachricht in der steht „hey süße ich warn sich vor der einen, sie ist skrupellos und liebt die Aufmerksamkeit vergebener männer ich will nicht dass dir dasselbe passiert mit dieser…“
danke im voraus für eure Hilfe
Nicht für alle Dinge die ich ihr in der Nachricht erzählt habe hab ich beweise weil vieles mündlich erzählt wurde, für andere habe ich jedoch screenshots von chats vllt als Zusatzinfo
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AriZona04/1617095238259_nmmslarge__0_0_1920_1920_e95084a1f56002a4319522df875ab662.jpg?v=1617095238000)
Steh zu dem, was Du tust, sagst und denkst. Dann machst Du nämlich immer das Richtige. Dir war es ein Bedürfnis, Dich in fremde Angelegenheiten zu mischen. Dann steh auch dazu! Und leb mit den Konsequenzen.
Soll doch jeder selbst entscheiden, ob und mit wem er/sie etwas anfängt. Du kannst die Welt nicht retten. Wenn Du der Meinung bist, eine "Süße" muss jetzt Deine Warnung bekommen - dann frage ich mich, ob Du auch noch andere Probleme hast.
Das Verhalten der Schlmpe ist mit Sicherheit nicht ehrenhaft. Mir wäre das Mädel herzlich egal.
Wenn Dein Freund auf die anspringt, dann solltest Du Dir überlegen, ob Dein Freund der richtige für Dich ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Gilt es als Rufmord?
Nein, denn den Straftatbestand "Rufmord" gibt es nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn überhaupt kommen strafrechtlich "üble Nachrede" und "Verleumdung" in Frage. Es kommt auch darauf an ob Unwahrheiten oder Gerüchte über die Person verbreitet worden sind, die ehrverletzend sind.
Was im Einzelnen vorgefallen ist, kann hier nicht bewertet werden. Wenn Sie meint Dich wegen "Rufmord" anzeigen zu wollen, so möge sie das tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Könnte zwar eine Beleidigung oder üble Nachrede sein, in der Praxis wird da aber nichts bei rauskommen. Ich glaube sowieso nicht, dass die das tatsächlich anzeigen wird und Polizei und Staatsanwaltschaft haben auch was besseres zu tun. Solltest in Zukunft vielleicht ein bisschen Deine Wortwahl überdenken.