Gilt das Urheberrecht auch für Nachzeichnungen?
Ich habe eben zufällig auf einer Seite ein Bild gefunden, was meinem Foto, zumindest in Teilen (Pflanze) gleicht...halt nur gespiegelt und gezeichnet.
Wie sieht es bei sowas eigentlich mit dem Urheberrecht aus? Ist mehr aus Interesse, da es kein wirkliches Bild ist oder es ganz geklaut wurde würde ich da auch keinen Aufstand machen, selbst falls möglich.
4 Antworten
Wenn Du dieses Foto selbst aufgenommen hast, dann hast Du das Urheberrecht daran, egal ob es ein ähnliches Bild im Netz gibt. Du hast das Motiv gesehen, es in Szene gesetzt und konserviert. Das Foto sieht übrigens sehr harmonisch aus.
Darauf, daß man die selbe Art Pflanze mit der selben Art Schmetterlingen abbildet bekommt man nicht das Urheberrecht für alle Bilder mit dieser Kombination an Arten. Sonst müßte der Erstfotograf von Marienkäfern auf Grashalmen alle Anderen verklagen können ;---)
Das muss im Ernstfall ein Gericht beurteilen, ob es sich um die Schöpfung eines neuen Werkes handelt. Aber wenn du nachweisen kannst, dass genau dein Bild als Vorlage verwendet wurde, denke ich mal bestehen gute Chancen dass du verklagen könntest und bissl Geld bekommst.
Kommt natürlich auch drauf an, ob die Person das nur online irgendwo veröffentlicht hat, oder sogar verkauft.
Also nur eine Blüte wird vor Gericht denke ich nicht standhalten.
Das Urheberrecht ist kompliziert und führt immer wieder zu Abmahnungen und teuren Prozessen.
In der beschriebenen Situation ist der Fall klar. Es reicht ein "Wiedererkennungswert".
Das ist aber erst ein Problem, wenn du dein eigenes Bild verkaufen oder öffentlich ausstellen möchtest. Wenn du es für dich privat malst, kräht kein Hahn danach.
Natürlich greift das Urheberrecht. Es reicht nicht nur mal eben ein Bild zu spiegeln. :)
Nachweis bei der individuellen Blüte sollte ja kein Thema sein. Weil die sehen ja nie gleich aus und in dem Fall recht speziell. Aber scheint ja nicht eindeutig zu sein.