Gilt man mit 14 oder 15 als ein Kind?

7 Antworten

Im Jugendarbeitsschutz bist du bis Vollendung des 15. Lebensjahr ein Kind, sonst Jugendlicher(r).

Nein, vom 14 bis 18 Lebensjahr gilst Du als Jugendlicher, an 18 als junger Erwachsener.

Ab 14 Jahren zählt man zu den Jugendlichen. Erwachsen ist man erst ab 18.

Bis zum 14 Lebensjahr gilt man als Kind ab dann ist man ein Jugendlicher obwohl ich finde das man mit 13 ein Teenager ist und kein Kind mehr