Gibt es sowas ähnliches wie die "Mobilitätsgarantie NRW" auch in anderen Bundesländern?

2 Antworten

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Ich würde da auf meine Antwort verweisen, die atm77 netterweise bereits verlinkt hat:

Das ist auch ohne die Mobilitätsgarantie NRW möglich, sofern man keinen Fahrschein mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO hat. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann dann ein andere Zug – auch Fernzüge – genutzt werden (§ 8 EVO). Es muss sich zunächst ein Ticket gekauft werden, dass im Nachhinein erstattet werden kann

Daher gibt es ein solches Konzept auch für Fahrten in BW. Dass eine seperate Mobilitätsgarantie geplant ist, ist mir nicht bekannt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB