Gibt es Schneefrei in Österreich?

6 Antworten

Ich bin auch aus Österreich, bin 12 Jahre lang in die Schule gegangen und wir hatten nie Schneefrei und auch nicht Hitzefrei. Zur Arbeit musst du immer, zur Not muss man zu Fuß gehen wenn die Straßen gesperrt ist (hab ich gestern in der Zeitung gelesen lol). In die Schule musst du nicht wenn sie geschlossen ist

Also bei uns in OÖ sind bereits mehrere Orte so eingschneit, dass die Schulen geschlossen haben. Also ja, das gibts auch bei uns. Leider gilt das nicht für die Arbeit haha.

Es gibt rechtlich gesehen ein Schneefrei in Deutschland genauso wenig wie ein Hitzefrei.

Das wird nur so in Medien use. so bezeichnet. Erziehungsberechtigte und Schulen haben aber eine Fürsorgepflicht sowohl gegenüber der Schüler wie auch gegenüber der Lehrer. Wie bei allen rechtlichen Betrachtungen müssrn hier abgewägt werden, welche der diversen Pflichten in der spezifischen Situation vorrang hat.

In diesem Fall wird Fürsorgepflicht höher bewertet, als die Schulpflicht. Dass das die Schulen (bzw. das Schulministerium) nun so "offiziell" aussagt, so nur dafür sorgen, dass keine übereifrigen Eltern den Weg zur Schule freischippen, und dann festzustellen, dass der Lehrer es nicht geschafft hat. Gleichzeitig bewahrt es davor, dass zig Eltern versuchen ihre Kinder telefonisch zu entschuldigen.

Nein es gibt kein schneefrei in Deutschland, höchstens der Boden.

Früher hat man sich die Ski untergeschnallt und ist zur Schule damit gefahren. Wenn Du irgendwann arbeiten gehst, dann musst Du auch schauen, dass Du zur Arbeitsstelle hinkommst. Dann kannst Du auch nicht einfach zu Hause bleiben.

Hier im Schwarzwald lag der Schnee auch teilweise bis zu zwanzig Zentimeter auf der Straße und trotzdem fuhr man, sogar der Schulbus ist gefahren. Ach, ja es schneit immer noch.

Wenn man will, dann schafft man alles.


Ifm001  10.01.2019, 08:20
Wenn Du irgendwann arbeiten gehst, dann musst Du auch schauen, dass Du zur Arbeitsstelle hinkommst.

Das ist so nicht richtig. Auch der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss sich auch bei vom Arbeitnehmer nicht vorhersehbaren bzw. nicht vermeidbaren Hindernissen dessen ungeplante Abwesenheit gefallen lassen. Natürlich muss der Arbeitnehmer die Zeit nachholen ... aber auch in diesem Punkt gibt es keinen Unterschied zur Schule.

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