Gibt es eine Möglichkeit, in dieser Zeit noch die Mitgliederlisten desdeutschen Heeres einzusehen??
Mein Vater -Baujahr 1908 hatte im Jahre 1065 ein Strafverfahren und ist dort dann auch rechtskräftig verurteilt worden. Im Jahre 1988 ist er dann verstorben. Gibt es eine Möglichkeit für mich als seinen Sohn diese Gerichtsunterlagen einzusehen? Ganz vielen Dank für evtl. Antworten schon jetzt und vorab, mfG
3 Antworten
Das kommt drauf an. Das JAktAV - Justizaktenaufbewahrungsverordnung - stehen Fristen zwischen 1 und 130 Jahren drin.
- Vor welchem Gericht stand er?
- Um was ging es?
- Zivil- oder Strafrecht?
Mit dem Link kannst Du ja selbst nachsehen.
Die dürften schon vernichtet sein, also die aus 1965.
Die aus 1065 dürften in einem Museum sein ...
...dürfte schwierig werden! Auch wenn es ein Tippfehler war und 1965 gemeint war. Mit viel Glück könnte man in entsprechenden Archiven fündig werden...viel Glück dabei!
Nein,nein, nein: Es geht um die soldatenlisten des deutschen Heeres bis 1945