GFKL?

4 Antworten

Wenn du unbedingt reagieren willst, empfehle ich eine Beschwerde an das fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht. Inhalt: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über das Inkasso XYZ und beantrage ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG. Am XX.XX. um XX:XX Uhr wurde mir vom Inkasso eine SMS an die Rufnummer XYZ zugestellt. Darin heißt es nur, dass ich dringend zurückrufen solle. Die SMS beinhaltet weder eine Information, um welche Forderung es geht, noch von welchem Gläubiger diese stammt. Da es vorherige Kontaktversuche nicht gab, ist sie als erstes Anschreiben zu werten und damit wurden zwangsweise zu erbringende Pflichtangaben nicht erbracht. Das Bußgeld muss daher zwingend ausgesprochen werden."

So eine Beschwerde kostet nur Briefporto.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also zurückrufen würde ich prinzipiell nie. Die wollen etwas von dir, also sollen die auch selbst zusehen wie sie dich erreichen. Abgesehen davon ist eine SMS ziemlich unseriös. Reagieren kannst du, wenn du Post im Briefkasten hast

Nicht zurückrufen.Du spricht nur mit einem weisungsgebundenen call agent der auswendig gelernte Argumentations Sätze abspulen will.

Warte auf normale Post