Gewinnspiel, wer hat gewonnen / wem gehört was?

4 Antworten

Derjenige der an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, hat im Endeffekt auch Anspruch auf den Preis.

Das kommt daher, dass hier die Rechtsgeschäfte strikt voneinander zu trennen sind. Zum einen haben wir nämlich einen Kaufvertrag nach §433 BGB vorliegen, welcher im rechtlichen Sinne unabhängig von dem Gewinnspiel zu betrachten ist. Das Recht das aus dem Kaufvertrag herrührt ist lediglich, dass der Käufer einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache hat (hier die Donuts).

Auf der anderen Seite haben wir einen Gewinnspielvertrag. Wenn ein Verbraucher an einem Gewinnspiel teilnimmt, so wird dadurch rechtlich betrachtet ein formloser Gewinnspielvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer geschlossen. Den Teilnehmer treffen somit die Rechte und Pflichten aus dem Gewinnspielvertrag, wonach der Teilnehmende auch einen Anspruch auf den Gewinn hat.

Meiner Meinung nach dem Gewinnspielteilnehmer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ich denke es gehört demjenigen, der teilgenommen hat, weil er wie gesagt teilgenommen hat und wie auch immer das zustande kam ist meiner Meinung nach egal

Der Person, die die Donuts bezahlt hat. Der Kauf hat ja erst zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt, oder etwa nicht?