Getrennt lebend und arbeitslos - Unterhaltszahlung?
Hallo,
Ich habe mich Anfang November von meinem Mann getrennt und bin gerade dabei meinen Auszug aus der Wohnung zu organisieren.
Nun muss ich damit rechnen, kurzfristig meinen Job zu verlieren (Probezeit) und mein Mann ist auf diese Aussage hin fast geplatzt, wie ich mir denn das vorstelle, schließlich müsse er ja dann nicht nur für unseren Sohn Unterhalt zahlen, sondern im Fall der Arbeitslosigkeit auch noch für mich.
Ist das wirklich so geregelt?
3 Antworten
Im Trennungsjahr schon! Ob er danach noch Unterhalt für dich zahlen muss, kommt darauf an, wie alt euer Kind ist.
Das habe ich schon verstanden. Habe nach dem Alter des Kindes gefragt, weil wenn dieses erst 1 oder 2 Jahre alt wäre, müsstest du auch nach dem Trennungsjahr nicht arbeiten, sondern könntest Ehegattenunterhalt verlangen.
Ja, im Trennungsjahr muss er sowohl für Euren Sohn als auch für Dich Unterhalt zahlen.
Nach der Scheidung sieht das dann wahrscheinlich anders aus. Je nachdem wie alt das Kind ist wird Dir zugemutet Deinen Lebensunterhalt allein zu bestreiten.
Für Dich müsste Dein Mann nur zahlen, wenn Euer Kind unter 3 Jahte alt wäre.
Ansonsten musst Du ALG 1 oder ALG II beantragen.
Und im Trennungsjahr muss er zahlen.
Unser Sohn ist 10 Jahre alt. Es geht aber nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den für mich. Ich bekomm ja eigentlich dann normal ALG 1. 🤷♀️