Gesundheitsbelastung - deutsche Post?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%
Nicht öffnen 0%

2 Antworten

wenn die Post in Deinem Briefkasten ist, dann ist sie angekommen und in Deinem Verfügungsbereich. Ob Du ihn verbrennst oder nicht öffnest. Alles egal, die hast ihn und bist im Obligo

Du musst den Brief nicht öffnen aber er gilt dennoch als Zugestellt bzw. zugegangen (in dem Moment, in dem der Brief derart in deinen Machtbereich gelangt, dass die Kenntnisnahme möglich und auch zu erwarten ist).

Du kannst den Brief auch ungelesen in den Papierkorb werfen... aber das ändert nichts an dem Inhalt und dass der dir gegenüber ggf. als wirksam gilt weil ja zugegangen.

Wenn du das psychisch nicht packst, dann wäre vielleicht eine Betreuung eine Option... oder dass du dir Hilfe suchst.