Hallo,
ich bin ab dem 01.09.2014 im Anerkennungsjahr meiner Erzieherausbildung. Bisher war ich über meinen verstorbenen Vater zu 100% Beihilfe, also privat, versichert. Normalerweise dachte ich, da ich gemeint gehört zu haben, dass ich mich im Anerkennungsjahr gesetzlich versichern MUSS. Allerdings hat die Stelle, bei der ich bis jetzt privat versichert war, mir zugesagt, dass ich bis zum 31.12.2015 den Anspruch behalte, da ich weiter (auch im AJ) das Kindergeld behalte, und die das scheinbar davon abhängig machen. Nun ist allerdings unsere Sekretärin im Urlaub, und ich hoffe deshalb, dass sich jemand von Euch mit der Thematik auskennt und mir sagen kann ob ich mich gesetzlich versichern muss oder weiterhin mit meinem 100% Beihilfe Anspruch versichert bleiben kann. (?)
Danke schon mal im Voraus!