Geschwindigkeit Kraftfahrstraße?
Moin Community,
bei uns in der Nähe gibt es eine Kraftfahrstraße, zu deren maximale Höchstgeschwindigkeit ich mir nicht zu hundert Prozent sicher bin. Die baulichen Regelungen, die die Richtgeschwindigkeit erlauben, sind mir zwar bekannt, jedoch würde ich gern wissen ab wann der Gesetzgeber eine "bauliche Trennung" als gegeben sieht.
Hier noch Zwei Bilder, die die Straße verdeutlichen sollen. Ein Bild habe ich gemalt, das andere stammt aus Google Maps:
Die weißen Linien auf meiner Zeichnung sind in Realität genau das: Weiße Linien.
Und der grüne Streifen ist in Realität auch genau das: Ein grüner Streifen. Es ist kein Grasstreifen o.ä., sondern lediglich grüne Farbe.
Desweiteren ist auch keine Leitplanke vorhanden.
Meine Frage ist nun also: Gilt dieser grüne Streifen rechtlich bereits als Bauliche Trennung? Im Gesetzestext ist ja die Rede von "Mittelstreifen oder sonstige bauliche Trennungen." Bezieht sich "Mittelstreifen" nur auf bepflanzte Mittelstreifen oder kann man diese grüne Farbe auch darunter zählen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Meine Frage ist nun also: Gilt dieser grüne Streifen rechtlich bereits als Bauliche Trennung?
Es muss eine Trennung vorliegen welche ein Überfahren rein physikalisch nicht ermöglicht, zumindest nicht einfach so ohne weiteres.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen Dank. Nach genau solch einer Antwort habe ich gesucht.
Also sind auf dieser Straße, wie ich bereits vermutete, maximal 100 km/h für PKW erlaubt. Denn eine physikalische Hürde gibt es nicht - lediglich weiße und grüne Farbe.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
das ist ne normale Staatsstraße, da gilt 100 S177 in Sachsen
die ist wechselseitig 2-Spurig ausgebaut. Da stehen garantiert entsprechende Verkehrsschilder.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Schilder begrenzen sich auf
- Beginn Kraftfahrstraße
- Höchstgeschwindigkeit 70 in Kreuzungsbereichen
- und Aufhebung der Streckenverbote
Es gibt also - außer in Kreuzungsbereichen - keine Schilder, die die Geschwindigkeit regeln. Meine Frage bezieht sich aber auch darauf, ob man diese Straße als "autobahnähnlich ausgebaut" werten kann.
Trotzdem danke für die Antwort.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
nicht mal Autobahnähnlich.
Diese Regeln gelten auf Kraftfahrstraßen | Führerscheine.de (fuehrerscheine.de)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Kein bauliche Trennung. Dazu gibt es ja in eine Richtung nur einen Fahrstreifen. Somit gelten hier die üblichen 100
Naja manche schaffen es auch über oder durch die Bauliche Trennung 🤣