generallbevollmaechtigter/erbschein?
guten tag
kann ein generallbevollmaechtigter einen erbschein beantragen,wenn die erben es nicht zeitlich/kein kontakt nicht zustande bekommen
mit freundlichen grüßen
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/alarm67/1564915788615_nmmslarge__0_0_3024_3024_72847a07f2b9d9246919acdf825dae2c.jpg?v=1564915789000)
"Einen Erbscheinsantrag kann nicht nur ein Erbe stellen, sondern auch eine dritte Person, welche nicht Erbe wird. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Grund hat, aufgrund dessen er den Erbschein benötigt."
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Jeder der einen entsprechenden Erbschein benötigt, der kann ihn beantragen. Jemand mit Generalvollmacht in privaten Dingen braucht in diesem besonderen Fall ohne Eigengrund eine zusätzliche Vollmacht.