generallbevollmaechtigter/erbschein?

2 Antworten

"Einen Erbscheinsantrag kann nicht nur ein Erbe stellen, sondern auch eine dritte Person, welche nicht Erbe wird. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Grund hat, aufgrund dessen er den Erbschein benötigt."

https://www.erbrechtexperte.de/newsIntern/1540895629.html#:~:text=Einen%20Erbscheinsantrag%20kann%20nicht%20nur,dessen%20er%20den%20Erbschein%20ben%C3%B6tigt.


DrunkenWilley 
Beitragsersteller
 04.11.2023, 16:49

danke,die info/link ist doch goldwert :)

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Jeder der einen entsprechenden Erbschein benötigt, der kann ihn beantragen. Jemand mit Generalvollmacht in privaten Dingen braucht in diesem besonderen Fall ohne Eigengrund eine zusätzliche Vollmacht.