GEMA und Lizenzfreie Musik?
Ich würde gerne für eine ehrenamtliche NonProfit Veranstaltung eine kostenlose, GEMAfreie musikalische Untermalung nutzen ... gibt es sowas und wenn ja wo? Muss man diese dann trotzdem bei der GEMA melden? Darf man statt dessen auch KI generierte Musik nutzen oder muss man diese dann bei der GEMA anmelden, Bzw auch dafür zahlen?
3 Antworten
gibt es sowas und wenn ja wo?
Ja, es gibt etliche Seiten, die freie Musik anbieten. Z.B. jamendo oder https://freemusicarchive.org/home oder https://incompetech.com/
Du kannst auch nach "royalty free music" suchen.
Muss man diese dann trotzdem bei der GEMA melden?
Nein.
Darf man statt dessen auch KI generierte Musik nutzen oder muss man diese dann bei der GEMA anmelden, Bzw auch dafür zahlen?
Puh, das weiss ich gar nicht. Für normale, komponierte Musik gilt grundsätzlich die "GEMA Vermutung", das heißt die GEMA geht grundsätzlich davon aus das jeder komponist von der GEMA vertreten werden soll. Ob das bei KI auch so ist kann ich nicht sagen.
das heißt die GEMA geht grundsätzlich davon aus das jeder komponist von der GEMA vertreten werden soll
Die GEMA vertritt nur Künstler, die bei ihnen auch Mitglied sind. Die GEMA-Vermutung besagt einzig, dass aufgrund der Größe und Monopolstellung der GEMA bei öffentlichen Musikaufführungen davon ausgegangen werden kann, dass (auch) Werke gespielt wurden, die einem Mitglied der GEMA gehören. Kannst du dies durch eine konkrete Titelliste widerlegen, würde die Beweislast wieder auf die GEMA übergehen.
Ob das bei KI auch so ist kann ich nicht sagen
Die o. g. Vermutung anstellen kannst du grundsätzlich immer, sie lässt sich aber eben leicht widerlegen. Da eine KI kein Urheber sein kann, kann diese auch schlecht Mitglied der GEMA sein.
Bei Pixabay gibt es mWn lizenzfreie Musik. Die musst du dann nicht bei der GEMA anmelden.
Mozart und Bach geht sicher. Die sind eh schon ewig verjährt. Volksmusik ohne klaren Ursprung ist auch lizensfrei. Also alle meine Entchen ginge ebenfalls.
Mozart und Bach geht sicher.
Soweit ich weiß, aber nur in der Originalfassung. Arrangements können dann wieder geschützt sein.
Die sind eh schon ewig verjährt
Zeitiger Verfall tritt nur für die originalen Notenblätter ein. Tonaufnahmen sind durch ihre jeweiligen Urheber weiterhin geschützt.