Kann man sich krankschreiben lassen und Urlaub machen, wenn man bereits gekündigt hat, vom Resturlaub und Überstunden aber noch eine Woche für Urlaub fehlt ?

4 Antworten

Prinzipiell darf man krankgeschrieben in Urlaub fliegen. Allerdings hat der Patient alles zu unterlassen, was seine Genesung beeinträchtigen könnte. So weit so gut.

Darum geht es aber bei euch nicht. Was ihr da vorhabt, ist ein handfester Betrug. Wenn deine Freundin nicht krank ist, hat sie zur Arbeit zu erscheinen und zu arbeiten. Eine Krankmeldung ist kein Urlaubsschein, den man sich mal schnell holt, um die fehlende Woche zu überbrücken.

Wenn deine Freundin unbedingt in Urlaub fliegen will, dann soll sie unbezahlten Urlaub beantragen. Wenn sie die eine Woche nicht arbeiten will, steht ihr auch kein Lohn zu.


Lionqueen2oo9 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 12:54

Kann man unbezahlten urlaub nehmen, auch wenn man keine Urlaubstage mehr hat? Ich frage das weil ich das nicht kenne.

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Interesierter  05.10.2015, 12:57
@Lionqueen2oo9

Die bezahlten Urlaubstage sind begrenzt. Das sind die Resturlaubstage, die du kennst. Wenn diese nicht reichen, kannst du (deine Freundin) selbstverständlich unbezahlten Urlaub beantragen.

Sofern keine schwerwiegenden betrieblichen Interessen dagegen sprechen, hat der Arbeitgeber den Urlaub zu gewähren. Wenn es sich hier um die letzte Woche handelt, wird er der Sache höchstwahrscheinlich zustimmen und die Sache ist auf legalem Wege erledigt.

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Wenn sie keine Ferien hat, dann könnt ihr natürlich nicht in den Urlaub fliegen. Ob sie ihr Arzt krankschreibt, ist schwierig zu beurteilen. Mit einer "normalen" Krankheit zu verreisen, geht normalerweise nicht, da sowas nicht gesundheitsfördernd ist - sie müsste also schon was anderes haben, damit die Krankschreibung mit dem Urlaub vereinbart werden kann. Ein seriöser Arzt ist mit sowas wirklich vorsichtig und stellt nicht einfach so Atteste aus, aber ich kenne ihren Arzt ja nicht. Und selbst wenn sie bereits gekündigt hat, muss sie sich natürlich an die geltenden Gesetze und ihren Arbeitsvertrag halten - da sind Vertragsbruch (gegenüber Arbeitgeber) und Betrug (gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse) nicht weit her geholt.. 

Sie ist Mitarbeiterin des Betriebs bis Ende Oktober, auch wenn sie sich krankschreiben läßt und schon gekündigt hat. Wenn man krank ist, kann man nicht in Urlaub gehen. Ansonsten könnte der Arbeitgeber verlangen, dass sie diese eine Woche noch arbeitet.

Einen solchen Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers und der Krankenkasse wird dieser hoffentlich sofort und gnadenlos sanktionieren.