Geköpfte CPU auf Amazon innerhalb der 30 Tage rücksendbar?

7 Antworten

Zurücksenden wirst du das sicher können aber

Gemäß § 357 Abs7

Hast du Ersatz für den Wertverlust der Ware zu leisten (die in diesem Fall wohl 100%) betragen dürfte, da das Köpfen der CPU nicht zum normal Üblichem Umfang der Funktionsprüfung des Produktes gehört.

Der Händler müsste bei einer Rücksendung eine 100% Kontrolle der CPU durchführen, was in dem von dir beschriebenen Falle auch eine Dauer-Belastungsprüfung durch einen Techniker vorsehen dürfte. Zusätzlich unterliegt eine geköpfte CPU keiner Gewährleistung oder Garantie, was bedeutet das auch der Händler bei einem Defekt sich zwecks Gewährleistung nicht an seinen Vorlieferanten wenden könnte. Er müsste also quasi selbst die Gewährleistung/Garantie zu 100% selbst übernehmen, was im Falle eines Defektes einer 100% Abschreibung gleich kommt.

Solltest du mit dem Gedanken spielen den Händler was vorzuschwindeln was die Veränderung des Produktes betrifft, so kommt dies einem Betrug gleich.

Also das reine Zurücksenden wirst du sicher können, aber zurücknehmen für die Kaufpreiserstattung muss er das Produkt dann nicht mehr.


asdundab  06.01.2018, 16:07

Als wertlos würde ich die CPU nicht betiteln, für 20 € bekommt er sie bestimmt auch ungeprüft los. Aber ich denke mal mit einem Werverlust von 80 bis 90 % liegt der Händler nicht falsch. Und das wird den TE wohl schon abschrecken das zu tun.

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Nein, das geht natürlich nicht. Du darfst die Ware nur so prüfen, wie du das auch im Ladengeschäft tun würdest und da köpfst du die CPUs ja auch nicht.

Nein, natürlich darfst du die CPU nicht köpfen und dann zurückschicken.

Kauf dir doch einen Ryzen 7, der ist verlötet.


asdundab  06.01.2018, 15:56

Doch kann er, muss dann allerdings gegenüber Amazon für den entstandenen Wertverlust aufkommen.

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xSimonx3  06.01.2018, 15:58
@asdundab

Was?

Amazon kann die CPU so nicht mehr verkaufen, die CPU ist für die also wertlos.

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asdundab  06.01.2018, 16:08
@xSimonx3

Doch verkaufen kann sie sie durchaus, aber zu einem stark geminderten Preis als "geköpft" oder "defekt", für diesen Wertverlust hätte der TE aufzukommen.

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Du machst sie kaputt: Keine Rücknahme. "Köpfen" ist nichts anderes als ein zerstörerischer Eingriff.

Kommt darauf an. Ist es Kaput? oder Hatt es Gebrauchspuren? wenn es keine hatt oder es noch funktioniert. Kannst du es Problemlos zurück schicken lassen. Außer du hast es Kaput gemacht Ergo bist du selber schuld. Gibs Natürlich keine 30 tage wiederufsrecht.

aber wenn alles tipp top ist. sollte es kein Problem darstellen